Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 88

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insbesondere auch die Abgaben der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger wieder leistbar gestalten. Hier ist Spielraum drinnen, hier ist mehr als in der Vergangenheit drinnen, und dafür ist vor allem unserem Finanzminister Wilhelm Molterer herzlichst zu danken.

Dem Finanzausgleich heute, wie von den Oppositionsparteien angekündigt, nicht zustimmen zu wollen oder zu können, ist für mich schlichtweg verantwortungslos. Das ist schlichtweg verantwortungslos, weil Sie als legitimierte Partei, als gewählte Man­datare der Bevölkerung hier der gerechten Zuteilung von über 60 Milliarden € an Steuereinnahmen an die Regionen und die Bevölkerung in den nächsten sechs Jahren einfach nicht zustimmen. Das ist einfach unglaublich aus meiner Sicht, denn das kommt selbstverständlich nicht Ihnen, sondern den Menschen zugute.

Soweit müssten Sie ja auch damit einverstanden sein, dass der Finanzausgleich nun­mehr nach bestem Wissen und Gewissen wesentlich gerechter ist als die der Vergangenheit und auch einen Schritt in eine bessere Richtung bedeutet. (Abg. Mag. Rossmann: Lesen Sie doch einmal nach, was da steht!) Nicht zuzustimmen ist für mich einfach unverantwortlich, aber Sie tun es.

Meine letzte Anregung zum Schluss wäre die: Kleinkooperationen, Kleinregionen oder Gemeinden, die sich zu Kooperationen zusammenfinden, sollten verstärkt Prämienan­reize zugesprochen bekommen. Wenn man viele kleine Gemeinden zusammenlegt, gibt es viele Möglichkeiten, besonders auf der Ausgabenseite sehr viel an Einsparun­gen zu erzielen. Für diese Einsparungen sollte es unbedingt Prämienanreize geben, dann könnte ich mir vorstellen, dass in Zukunft noch mehr Spielraum für die kleinen Gemeinden und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich alle Damen und Herren bitten, ihre Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz, das Katastrophenfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 289 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinn des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

 


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