Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 133

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zurückzunehmen, da sie eigentlich ungeheuerlich waren. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.05.49

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich verstehe eigentlich die ganze Aufregung nicht. Ich glaube, eine Ermahnung ist bei solch einem Protokoll durchaus zulässig. Ich verstehe auch die Argumentation des Kollegen Graf, aber ich kann im Nachhinein einen Sachverhalt nur aufgrund des Protokolls beurteilen. Und das, Herr Dr. Graf, ist im Protokoll nicht ersichtlich. Es mag schon sein, dass das der Anlass war, aber letztlich kann man nur aufgrund des Protokolls eine Entscheidung treffen. – Ich halte die Ermahnung für durchaus gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.06

15.06.20Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bun­desministerin für Justiz betreffend Gewalt gegen Kinder – Stunde der Wahrheit für Berger (2597/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2597/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilungen von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Dabei waren allein knapp 200 Kinder unter sechs Jahren von Gewaltdelikten betroffen. In Wien gab es im selben Jahr genau 10.045 Meldungen über Kindesmisshandlungen an das Jugend­amt, in Oberösterreich gingen rund 5.000 Meldungen dieser Art bei den Behörden ein. Der größte Teil der Meldungen bezog sich auf Vernachlässigung und psychische Gewalt. Weiters leben nach Schätzungen österreichweit mindestens 8.000 verwahrloste Kinder.

Die insgesamt erschreckend hohe Anzahl von Vergehen und Verbrechen an Kindern muss dringender Auftrag an alle an der Verwaltung und Gesetzgebung Beteiligten sein, unsere Kinder besser zu schützen. Dies gilt erst recht, da Experten gerade bei kindlichen Opfern regelmäßig von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Auch der letzte Strafrechtsliberalisierer muss nun davon überzeugt sein, dass es dringlich und richtig ist, unsere Kinder umfassend zu schützen und Personen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich als Gefahrenquelle für weitere Kinderseelen von diesen fernzuhalten. Kinder sind unsere Zukunft!

Durch die mediale Berichterstattung in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten sind wieder schreckliche Gewaltverbrechen an Kindern und Kleinkindern einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, sowie der Vorfall in Wien, das so genannte Sex-Attentat am 13.09.2007 an einem sechsjährigen Mädchen auf der Toilette der Volksschule Kindermanngasse, und der fortgesetzte Missbrauch an mindestens sechs Mädchen durch einen 63-Jährigen in einem Vorarlberger Kinderdorf


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