Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 168

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Da muss es einen anderen Strafrahmen geben. Es müssen Babys, Kinder, Minder­jährige selbstverständlich denselben Wert haben wie jeder andere Mensch in unserer Gesellschaft auch. Und da braucht es auch Strafverschärfungen.

Wir sagen: Opferhilfe ja, aber keine Gnade für Täter! Wenn sich jemand an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergreift, dann muss diese Tat so bestraft werden, dass das selbstverständlich dazu führt, dass solche Ungeheuer weggesperrt werden, die Gesellschaft nicht mehr bedrohen können und nicht mehr solche Taten an unseren Kindern begehen können. Das ist absolut notwendig! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt einen hohen Prozentsatz an Wiederholungstätern, das wissen wir. Natürlich braucht es auch in der Strafanstalt Therapiemöglichkeiten. Natürlich macht es auch Sinn, den Trieb durch chemische Kastration dementsprechend wegzubekommen und zusätzlich auch eine Therapie angedeihen zu lassen. Keine Frage! Über alle diese Dinge haben wir gestern schon gesprochen und diese zu Recht eingefordert.

Es ist aber insgesamt wichtig, bei der Familie anzusetzen und zu sagen: Familien­förderung ist das Entscheidende! Familienfreundliche Gesellschaft, kinderfreundliche Gesellschaft – dort müssen wir beginnen! Das vermisse ich heute zum Großteil.

Ich vermisse auch konkrete Entscheidungen, die auch auf den Fall Luca zurück­zuführen sind, nämlich die gemeinsame Obsorge endlich sicherzustellen. Hätten wir nämlich die gemeinsame Obsorge verpflichtend in unserem Gesetz, dann hätte der Vater vom Luca Gelegenheit gehabt, aufgrund der gemeinsamen Obsorge sein Kind bei sich zu haben. Das Spital hätte sich auch beim Vater gemeldet, und dem Aus­folgeverbot wäre vielleicht nachgekommen worden, und der Vater hätte den Sohn übernommen, und es wäre der schreckliche Mord nicht passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch das ist notwendig! Wir werden daher heute konkrete Gesetzesinitiativen dazu mittels Antrag einbringen.

Noch ein paar kurze Bemerkungen zum Freigang. – Ein aktueller Fall aus der Justiz­anstalt Sonnleiten. Ein Freigänger, der die letzten eineinhalb Jahre bedingten Freigang hatte, hat, wie jetzt aktuell nachgewiesen wurde, in dieser Zeit sechs Straftaten begangen: schwere Raubüberfälle, Überfall auf Trafiken, bewaffneter Raub und so weiter.

Es gibt leider viele Beispiele, die zeigen, dass die bedingte Entlassung und der Frei­gang nicht unbedingt optimal verlaufen. Das muss man daher kritisch bewerten. Da muss man selbstverständlich auch festmachen: Was für eine Straftat hat jemand began­gen? Und bei schweren Straftaten, bei Kindesmissbrauch, bei Vergewaltigern, bei Menschen, die sich an Kindern vergreifen, darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.

Wer kümmert sich denn um das Opfer – wenn es überhaupt überlebt –, das lebens­lang darunter leiden wird, wenn man es überhaupt noch so behandeln kann, dass es das jemals verarbeiten kann, was ihm passiert ist? Genau deshalb muss ein Täter ein Leben lang damit rechnen, dass seine Straftat nicht verjährt, dass er seine Strafe abbüßen muss und dass diese Strafe bis zu lebenslanger Haft – und zwar wirklich lebenslanger Haft! – reichen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.35.54

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass auch Klubobmann Strache


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