Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 189

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Ordnung, das im Grunde genommen nicht dazu dienen kann, den Leuten dieses elementare Recht zu gewähren.

Ich meine auch, dass – und da sind wir uns ja irgendwie auch alle einig – man dieses Defizit sozusagen beheben muss, und dieses Defizit wird man wahrscheinlich nur dann beheben können, wenn man bundesweit eine einheitliche Regelung dafür findet. So, meine Damen und Herren, mit diesem Drunter und Drüber, werden die Wohnungen nicht warm werden, da werden die Leute nichts davon haben. Das ist nicht das, was wir brauchen.

Ich darf Sie nur daran erinnern: Sie haben eine soziale Fürsorgepflicht. Ich darf Sie bitten, diese soziale Fürsorgepflicht in diesem Bereich auch entsprechend wahrzu­nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner zu Wort. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Ursula Haubner –: Bitte, sagen Sie auch etwas zum Regress in Kärnten! – Abg. Ursula Haubner – lachend –: Ich habe das vorhin so herzlich gesagt, gell? – Allgemeine Heiterkeit.)

 


17.41.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wortmeldungen haben gezeigt, dass bei allen, die hier am Rednerpult gestanden sind, zumindest ein Problembewusstsein vorhanden ist. Im Ausschuss habe ich manchmal nicht dieses Gefühl gehabt, denn im Ausschuss wurde von vielen Vertreterinnen und Vertretern ausschließlich die nachhaltige Lösung im Rahmen der Wohnbauförderung eingefordert.

Okay, dafür bin ich zu haben, nur ist das eine mittelfristige Lösung, aber das Problem haben wir jetzt. Wir haben jetzt das Problem, dass 250 000 Haushalte nicht heizen können, dass 250 000 Haushalte so arm sind, dass die entstehenden Heizkosten für sie eine ganz, ganz große Belastung sind. Dieses Problem muss gelöst werden. Dieses Problem kommt jedes Jahr wieder und ist heuer einerseits durch die hohe Teuerungsrate verstärkt und andererseits auch durch die großen Belastungen, die diese Regierung mit ihrer Mehrheit hier im Parlament beschlossen hat. (Beifall beim BZÖ.)

Dass es in den Ländern unterschiedliche Regelungen gibt, das haben wir auch schon x-mal diskutiert, und ich erwarte mir auch jetzt von dieser großen Koalition, dass sie wieder eine von ihren vielen Artikel-15a-Vereinbarungen macht. In dem Fall wäre eine einheitliche Lösung gut, denn wir haben eben unterschiedliche Heizkostenzuschüsse in den Bundesländern, wobei ich aber schon anmerken möchte: Die Top 3 sind Vorarl­berg, Oberösterreich und Kärnten, und am Ende liegen leider Gottes das Burgenland, Tirol und Wien, und damit also zwei sehr rot dominierte Länder.

Kärnten hat einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 168 €, und Kärnten hat – und das haben Sie nicht gesagt – zusätzlich einen Teuerungsausgleich eingeführt, zusätzlich zum Heizkostenzuschuss, den die Frau Landesrätin Schaunig beantragt hat, Herr Kollege Dobnigg. Das ist okay. Es gibt also zusätzlich einen Teuerungsausgleich, und Kärnten ist das einzige Bundesland, das diesen hat. Auch hier könnte also eine Vorbildwirkung von Kärnten ausgehen, wenn man es nur will. (Abg. Lutz Weinzinger: Heißt es jetzt „BZÖ“ oder „BZK“?)

Und eines noch, Herr Kollege Öllinger: Ich nehme das, was die Volksanwaltschaft sagt, sehr ernst. In diesem Fall aber möchte ich es mit den Worten des derzeitigen Bun­deskanzlers halten: Den Heizkostenzuschuss machen wir nicht für die Volksanwalt-


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