Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 212

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rück­gegriffen werden. Zumindest ein Teil dieser Einnahmen soll zweckgebundene Verwendung finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher ein Fonds aus den Mitteln der Tabaksteuer, zur Sicherstellung der Finanzierung von Raucher-Entwöhnungskuren, eingerichtet wird.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Graf, Weinzinger, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Aufhebung des Mindestpreises für Zigaretten und Absenkung der Tabak­steuer; eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Finanzaus­schusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gebührenge­setz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden (392 d.B.), in der 42. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2007

Im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Sloweniens, Tschechiens, Ungarns und der Slowakei wurde – basierend auf EU-Recht – im Tabaksteuergesetz eine Übergangs­regel geschaffen, die die Einfuhr von im persönlichen Gepäck befindlichen Tabakwaren auf 25 Stück beschränkt. Diese Übergangsregel läuft gegenüber Tschechien mit 01.01.2008 und gegenüber der Slowakei und Ungarn mit 01.01.2009 aus. Durch das Erreichen der EU-Mindestverbrauchssteuer von 64 Euro je 1.000 Zigaretten mit 1. Juli 2007 in Slowenien fiel die 25 Stück-Regelung – in Slowenien – bereits im Juli 2007.

Dies führte in Kärnten und der Steiermark zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen der dort ansässigen Betriebe. In grenznahen Gebieten verzeichnete man Einbußen von bis zu 67 Prozent und viele Trafiken mussten bereits Personal abbauen.

Der Wegfall der 25-Stück-Regelung ist aufgrund der massiven Preisunterschiede (eine Packung Marlboro kostet in Österreich 3,90 Euro, in Slowenien 2,50 Euro), nicht nur für steirische und kärntnerische Trafikanten in Grenznähe existenzbedrohend, sondern betrifft mittlerweile Trafikanten in der gesamten Steiermark bzw. gesamt Kärnten. Sie leiden unter Umsatzeinbußen von bis zu 60 Prozent

Es ist zu begrüßen, dass es jetzt einen Fonds gibt, wo man auch gewisse Ent­schädigungen bekommen kann oder einen gewissen Ausgleich für die Verluste, die die Trafikanten bisher erlitten haben. Auf Dauer gesehen bringt es den Trafikanten speziell im Grenzbereich aber wahrscheinlich wenig – die Leute werden trotzdem ihre Zigaret­ten im Ausland kaufen

Das Anheben der Trafikantenspanne um 10% bedeutet schlichtweg ein weiteres Drehen an der Preisspirale. Die Packungspreise müssen wohl um ca. 20 bis 30 Cent angehoben werden, um diese Erhöhung der Trafikantenspanne auszugleichen. Und das bei der Zielsetzung, die Preisschere zu den Nachbarländern nicht noch zu ver­größern. Das entbehrt aus Sicht der FPÖ jeder Logik. Denn alle Marktteilnehmer werden verlieren, weil der Anteil der in Österreich verkaufter und versteuerter Rauch­waren weiter sinken wird.

 


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