Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 214

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18.46.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die ganze Vorgeschichte ist ja an Kapriolen nicht arm. Aber eines sei Ihnen schon ins Stammbuch geschrieben: Ob die ÖVP-Klubklausur etwas mit den seinerzeitigen Beitrittsverhandlungen der Länder Tschechien und Slowenien, weil das jetzt die akuten Brennpunkte sind, zu tun gehabt hat, wage ich zu bezweifeln. Schauen wir, was damals war.

Die ganze Sache, die heuer im Sommer abgegangen ist und jetzt in dieser Novelle, die via §-27-Antrag hier hereinkommt, ihren Ausguss findet, war aus meiner Sicht eine einzige Chuzpe. Die Trafikanten-Vertreter hätten doch längst wissen müssen, dass gesetzlich oder sonst wie nichts zu machen ist. Das Malheur – das muss man ja nachvollziehen dürfen, das gestehe ich ja zu, das ist objektiv betrachtet ein Malheur – ist eben schon durch die Beitrittsbestimmungen und Verhandlungsergebnisse ein­getreten. Worum ging es? – Um Mengenbeschränkungen, die einfach eklatant nach oben gegangen sind: von 25 auf 800 Stück. Das wissen wir alle.

Allerdings war es aus der Perspektive der Beitrittsverhandlungen, wenn man es schon kritisiert hat, falsch angelegt. Man hätte damals irgendetwas sagen müssen. Hat aber niemand! Dass das natürlich dann entsprechende Vertragsverpflichtungen von Österreich auslöst, ist klar. Und wenn Slowenien und Tschechien ihre Mindest­steuer­sätze so hoch angehoben haben, dass dann die Mengenbeschränkung automatisch auf 800 Stück geht, vertraglich vereinbart, mit Siegel der Republik Österreich, bitte schön, dann muss ich sagen, das ist damals verschlafen worden. – So weit zur Vor­geschichte.

Was ist aber im Sommer geschehen? – Da musste man einerseits auf das Finanz­ministerium grantig werden, andererseits auf die Trafikanten-Vertreter selbst. Die haben in Wirklichkeit drei Monate lang die Öffentlichkeit damit genarrt, dass man da noch etwas tun könnte. – Da war nichts zu tun! Die Demonstration hätte sich bis zum Schluss gegen die Mengenbeschränkung richten sollen. – Absurd! Was erreicht wurde, ist ein Paket, das heute hier vorliegt. Da sage ich, okay! Das hat nämlich einen Supercharakter, ich darf mir da das Copyright entlehnen, es ist irgendwie eine wirklich jugoslawische Lösung, die da für das Ganze gefunden wurde: Wenn die Handels­spanne zugunsten der Trafikanten aufgemacht wird, dann trägt das je nach Markt­verhältnis eher der Konsument, wenn ihm das quasi wurscht ist und sein Nach­frageverhalten so ausschaut, oder es geht eben nach unten zu Lasten der Tabakindustrie, wie auch immer, das verteilt sich. Das so Gewonnene soll dann verteilt werden unter allen, die Verluste haben. So weit, so gut. Sei es drum!

Aber dass Sie sich dann dazu versteigen und gegen diese vertraglichen Bestimmun­gen und gegen EU-Recht letztlich die Aufschriften auf den Zigarettenpackungen, die Warnhinweise auf den Packerln so gestalten wollen, dass das nur mitgenommen werden darf, wenn sie deutsche Aufschriften haben – das erkennt man ja selbst als Laie, und das hat uns keine Ruhe gelassen, und wir haben herumrecherchiert, des­wegen auch so spät unser Abänderungsantrag, in dem wir diese Passage korrigiert haben wollen, was rechtstechnisch ohnehin kompliziert genug ist, aber ich möchte in vier Jahren sagen können, da waren wir wenigstens zumindest im Ansatz nicht dabei und wir haben etwas versucht.

Ich mache Ihnen das Angebot und gebe Ihnen die Möglichkeit, dem folgenden Abän­derungsantrag, den ich hiermit einbringe, zuzustimmen:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 


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