Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 240

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einerseits notwendige, lebensnotwendige Zuschüsse in der Gesamthöhe – bis 2013 – von 1,9 Milliarden € beschließen sollen und andererseits in den letzten Stunden mit Hiobsbotschaften aus dem Spekulationsbereich in der ÖBB-Chefetage konfrontiert werden. Ich glaube, wir sollten aber trotzdem kühlen Kopf bewahren und das eine vom anderen trennen.

Das eine sieht so aus, dass es unbedingt notwendig ist, weiter die Infrastruktur rasch auszubauen, weil einfach die Verkehrsentwicklung diese Maßnahmen erfordert und auch die zusätzliche Finanzierung notwendig ist.

Das Zweite ist: Man sollte in der Chefetage schon eindeutige Konsequenzen ziehen (Abg. Gahr: Aufsichtsrat ist auch Chefetage!), und ich fordere hier den Eigentümer­vertreter zu raschen personellen Maßnahmen auf, weil hier einfach ein Missbrauch mit Steuergeldern geschieht (Abg. Gahr: ... Aufsichtsräte?), der in dieser Form nicht geduldet werden kann, und Sie letztendlich auch – trotz Ihrer Zwischenrufe – hier mit Verantwortung tragen.

Ich ersuche Sie daher, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, weil er doch mehr Positives als Negatives bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und daher auch mit zur Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verkehrs- und klimapolitisch sinnvolle Verwendung der zusätzlich für die ÖBB-Infrastruktur vorge­sehenen Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (266 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird (398 d.B.)

Zusätzliche, beträchtliche Steuermittel in Höhe von mehreren hundert Mio Euro pro Jahr für die ÖBB-Infrastruktur vorzusehen, ist alleine noch kein Garant dafür, dass dieses Geld in sinnvolle, verkehrs- und klimapolitisch wirksame Projekte investiert wird.

Nach dem teilweise unzumutbaren Herunterwirtschaften und Kaputtsparen weiter Teile des ÖBB-Netzes in den letzten Jahren sowie jahrelanger Pflanzerei der PendlerInnen und StammkundInnen mit einer steigenden Zahl an Langsamfahrstellen ist die Zuord­nung zusätzlicher Mittel zur ÖBB-Infrastruktur jedoch eine gute Gelegenheit, um die hinter diesen Problemen stehenden infrastrukturseitigen Missstände und falschen Prioritäten zu überdenken. Das Geld der SteuerzahlerInnen muss für Maßnahmen im Interesse der PendlerInnen und der Fahrgäste insgesamt verwendet werden und darf nicht die Interessen von Immobilien-, Bau- oder Finanzierungslobbies in den Vorder­grund stellen, da dies nicht nur klima- und verkehrspolitisch, sondern auch verteilungs­politisch kontraproduktiv wäre.

Eine entsprechende Willensäußerung des Nationalrats wäre ein wichtiges Korrektiv für die ÖBB und ihre Eigentümervertreter beim derzeit beschrittenen Weg der ÖBB zu einem „Bauunternehmen mit angeschlossenen Bahnbetrieb“.

 


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