Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 310

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21.43.1620. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (169 d.B.): Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935 (348 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (205 d.B.): Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (349 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (232 d.B.): Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (350 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (233 d.B.): Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) (351 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.44.05

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme zu den Tagesordnungspunkten 20 bis 22 Stellung.

Die FPÖ wird der Beilage 169 ihre Zustimmung geben, der Beilage 205 nicht – dabei geht es um die Rechtsstellung von Staatenlosen, festgehalten in einer internationalen Übereinkunft, die seit dem Jahre 1954 besteht und nunmehr auch von der Republik Österreich anerkannt werden soll.

Wir konnten im Ausschuss darüber reden, aber Sie, Herr Staatssekretär, konnten nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend erklären, warum wir jetzt nach so langer Zeit diesem Übereinkommen beitreten müssen, um welche Personengruppe es bei diesen Staatenlosen in der heutigen eigentlich Zeit geht und in welcher Form diese Personengruppe Ansprüche im Sozial- und Familienleistungsbereich stellen kann.

Im Tagesordnungspunkt 22 geht es um das Bundesgesetz über das Verbot von Streu­munition. Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, wir haben allerdings nicht verstanden, warum im Gegensatz zum ersten Entwurf der Regierung in diesem Abänderungsantrag der Regierungskoalition die Suchzündermunition mit der Fähigkeit zur Zielerkennung nunmehr als eine Ausnahme aus diesem Gesetz herausgenommen werden soll.

 


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