Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 321

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.23.56

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuerst möchte ich auch die Vertreter vom Generalsekretariat des Roten Kreuzes sehr herzlich begrüßen, die heute stellvertretend für Zigtausende freiwillige, aber auch hauptamtliche Helfer hier bei uns sind.

Dieses Bundesgesetz stellt eine innerstaatliche Regelung zum Schutz des Roten Kreuzes, zur Weiterentwicklung der humanitären Aufgaben dar. Der heutige Beschluss soll vor allem auch die Institution – und hier ganz besonders das Zeichen, das Symbol – des Roten Kreuzes stärken. Ich denke, der Gründer, Henry Dunant, der bei der Schlacht von Solferino aus einer Not heraus das Rote Kreuz gegründet hat, wäre froh und stolz darauf, wenn er heute die Entwicklung dieser Hilfsorganisation sehen könnte.

Im Roten Kreuz Österreich mit seinen Landesverbänden und seinen Bezirksorgani­sationen verrichten hoch motivierte, engagierte und perfekt ausgebildete Männer und Frauen ihren Dienst. Ich bin selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Pfaffstätten und auch Bürgermeister, ich kenne daher aus der täglichen Arbeit die motivierten Mitarbeiter auch in meiner Bezirksstelle Baden.

Deswegen: Danke für den Einsatz! Alles, alles Gute auch für das kommende Jahr! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.25.36

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Staatssekretär Winkler schon ausge­führt hat, ist Österreich noch nicht Vertragspartei der Vereinten Nationen in einem der klassischen internationalen Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, nämlich im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Dieses Übereinkommen gibt es seitens der Vereinten Nationen seit 28. September 1954, wenn ich richtig infor­miert bin.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Bestimmungen des Staatenlosen-Überein­kom­mens sind größtenteils identisch mit den Bestimmungen der Genfer Flüchtlings­konvention oder diesen sogar nachgebildet, und die Genfer Flüchtlingskonvention hat Österreich schon mit 30. Jänner 1955 angenommen. Daher wird Österreich mit der heutigen Annahme dieses Übereinkommens im Bereich der Menschenrechte eine Lücke schließen, was uns international sicher gut ansteht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.27.00

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Zur Diskussion steht auch die Kündigung eines Übereinkommens, das die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken zum Inhalt hat. Die Kündigung dieses Übereinkommens ist deshalb sinnvoll, weil es nicht mehr zeitgemäß ist, und zwar aus zweierlei Gründen:

 


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