Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 341

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wieder hier auftreten und beklagen, dass wir nicht dieselbe Beschlussfassung durch­geführt haben. Das gibt es mit mir aber natürlich nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: Sehr vorausschauend!)

Wir haben darüber hinaus eine hervorragende Kooperation mit Deutschland. Ich freue mich darüber, dass wir übereingekommen sind, dass uns 820 Polizistinnen und Polizis­ten aus Deutschland ebenfalls zur Verfügung stehen. Durch unseren exzellenten Staats­vertrag haben die deutschen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, die vollen Befugnisse zu haben, wie sie österreichische Polizisten haben. Wir haben da­mals bei der Weltmeisterschaft geholfen, bei der EURO hilft Deutschland uns. Das ist gelebte Partnerschaft innerhalb der Europäischen Union, was die Sicherheit betrifft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort zu den Telefonstandortdaten – das wurde hier kritisiert. Ich sage Ihnen: Ich habe höchstes Interesse, wenn wir einen Vermissten haben oder wenn ein Entfüh­rungsopfer bekannt ist, dass wir die Möglichkeit haben, durch Telefonstandortdaten festzustellen, wo sich diese Menschen befinden, deren Leben oder Gesundheit durch unmittelbare Gefahr bedroht ist. (Abg. Rosenkranz: Gibt es ja längst!) Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Möglichkeit haben.

Keine Angst vor Missbrauch, geschätzte Damen und Herren: Es handelt sich hiebei um einen kleinen, eingeschränkten, klar definierten Personenkreis.

Zum Zweiten werden ja nicht Gesprächsinhalte mitgeteilt, sondern nur die Stand­ortdaten.

Und zum Dritten ist ja wieder der Rechtsschutzbeauftragte mit eingebunden. Herr Abgeordneter Parnigoni hat ja schon gesagt, dass es sehr wichtig ist, dass wir dieses Instrument des Rechtsschutzbeauftragten haben. Da sind wir auch wieder innerhalb der Europäischen Union Vorbild, was den Rechtsschutz betrifft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Schluss möchte ich Folgendes sagen: Es wird in der Debatte immer wieder gesagt, dass man der Exekutive neue Befugnisse gibt. – Meine Damen und Herren, die Technologie entwickelt sich doch weiter, und deshalb ist es natürlich notwendig, dass wir der Exekutive die entsprechenden Befugnisse geben, mit allen Kriterien, richterliche Beauftragung, Rechtsschutzbeauftragte, wie unser System gut funktioniert. Würden wir das nicht tun, dann könnten wir nicht Schritt halten, auch nicht mit dem Verbrechen, und das können wir selbstverständlich nicht tun.

Wir müssen darauf achten, dass der Opferschutz mehr zählt als der Täterschutz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosen­kranz. Die Restredezeit der Fraktion beträgt 9 Minuten. 5 Minuten stelle ich Ihnen ein, Frau Abgeordnete. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.25.56

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Innenminister! Hohes Haus! Jetzt müssen Sie schon ein bisschen nachsitzen, denn diese Materie hätte sich wirklich eine Behandlung im Ausschuss verdient. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich muss bestätigen – der Wahrheit ist die Ehre zu geben –, es hat einen gemein­samen Termin für den 21. November gegeben, die Oppositionsparteien hätten ihn eingehalten, aber Sie haben ihn platzen lassen.

Dazu kommt noch, dass die Abänderung jetzt irgendwann gekommen ist. Aber da geht es schon um etwas, das ist ja kein Gesetz, das man so nebenbei am Schluss einer


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