Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 343

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bestimmung, sie ist sehr gut dazu geeignet, die Telefongespräche auch abzuhören. Das ist so; das hat der Verfassungsdienst so festgestellt, das sagen Techniker – Sie wissen, dass es so ist. Deshalb können wir auch diesen Punkten nicht unsere Zustim­mung geben, ebenso wenig dem Paragraphen 53a, in dem über die Ver­arbeitung von Daten gesprochen wird, die unserer Meinung nach viel zu weitgehend ist. Wir haben – unser Klubobmann hat es schon angekündigt – getrennte Abstimmung verlangt, weil wir vor allem dem Punkt bezüglich Sexualstraftäterdatei zustimmen werden.

Zum Schluss und abschließend: Wir sehen uns als diejenigen – und das finden nicht wir allein, auch andere sensible Leute haben da mittlerweile Bedenken –, die mit Ärger und mit zunehmender Sorge sehen, wie die Bürger- und Freiheitsrechte unter jeweils einem anderen Vorwand eingeschränkt werden, und wir sehen uns aber auch als die Erben dieser Freiheitsbewegung.

Wir werden mit aller Entschiedenheit darauf hinweisen und dagegen ankämpfen, dass der Überwachungsstaat immer weiter ausgebaut wird. Für uns ist die Jahreszahl 1848 bestimmend – und nicht 1984. (Beifall bei der FPÖ.)

23.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Freund zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.31.32

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr stellt zweifelsohne eine große Herausforderung für unsere Sicherheitsexekutive dar. Unsere Pflicht als Gesetzgeber ist es, den Exekutivbeamten ihre Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern, um erfolgreich zu gestalten, indem wir ihnen durch ent­sprechende Gesetze die notwendigen Instrumente in die Hand geben – Instrumente, die einen reibungslosen Verlauf von Fußballveranstaltungen sicherstellen sollen, beziehungsweise Instrumente, die das Eingreifen in Notfällen erleichtern. (Beifall bei der ÖVP.)

Herrn Bundesminister Platter kann man ruhig schon jetzt dafür danken, dass er sich so vorsorglich um einen Erfahrungsaustausch und um die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern bemüht hat. (Abg. Neugebauer: Sehr vorausschauend!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Sicherheitspolizeigesetz beinhaltet die ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Verwendung von personen­bezo­genen Daten durch die Sicherheitsbehörden, allerdings ausschließlich für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten. Hier wird also ein Grau­bereich endlich rechtlich abgesichert.

Die Überwachung von Handys wird auch in Zukunft nur mit richterlichem Beschluss möglich sein. Ich weiß, dass es an dieser Neuregelung Kritik aufgrund datenschutz­rechtlicher Bedenken gibt. Dazu kann ich sagen: Der Datenschutzrat hat sich drei Mal intensiv mit diesem Thema beschäftigt, und es wurde mehrheitlich für gut befunden, vor allem auch deshalb, weil die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten in das Gesetz aufgenommen wurde.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, diese Gesetzesnovelle – das ist mir sehr wichtig –, ist sinnvoll zur Vorbeugung, Verhinderung beziehungsweise Verfolgung von Straftaten. Bei einer Großveranstaltung wie der EURO 2008 ist eine erhöhte Aufmerk­samkeit der Exekutive notwendig, und mit diesem Gesetz können wir dem Rechnung tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.33

 


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