Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 266

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Im Hinblick auf die vorliegenden Änderungen sind auch die In-Kraft-Tretens-Bestim­mungen anzupassen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Graf. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.22.34

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In gebotener Kürze: Alles, was einer sachlich gerechtfertigten Verbreiterung von Studienförderung, Studenten- oder Studentinnenförderung oder Studienbeihilfen dient und sich letztlich noch irgendwie mit einem Leistungsgedanken beschäftigt, wird von uns unterstützt. Daher zu dem Thema, wir werden diese Novelle mittragen, selbstverständlich. Diese baut ja auch auf einem System auf, das relativ gut war und grosso modo, soweit ich mich erinnern kann, immer einstimmig gefasst wurde.

Dem Punkt Mentoring oder Einlösen des Versprechens des Herrn Bundeskanzlers, Nach­hilfestunden so zu bringen, dass am Ende Studienbeiträge refundiert werden können, werden wir in getrennter Abstimmung, wie auch im Ausschuss schon ange­kündigt, trotz dieser kleinen Verbesserungen aus mehreren Gründen nicht zustimmen.

Ich anerkenne, dass Sie versucht haben, dem Rechnung zu tragen, von einer komplet­ten formalgesetzlichen Delegation, also es auf den Verordnungsweg abzu­schieben, wo man überhaupt keine Eckpunkte erkennt, Abstand zu nehmen und jetzt mit dem Abänderungsantrag Verbesserungen herbeizuführen. Aber im Kern ist damit, meine ich, nicht das Versprechen des Herrn Bundeskanzlers erledigt, sondern es ist nur ein kleiner Teil. Es ist nach wie vor noch das Wie die Frage. Und man war schon versucht, trotz alledem dem vielleicht etwas Positives abzugewinnen und doch noch zuzustim­men, wäre da nicht Ihre Initiative, Herr Bundesminister, mit Halbe-Halbe bei den Studienbeiträgen schon wieder dazwischengekommen, wo man dann das Ganze insgesamt sehen muss.

Wir glauben, dass das auch die verfehlten Ansätze sind. Ich verstehe bis zu einem gewissen Grad die Mentalreservation des Herrn Bundesministers, der ja etwas umsetzen soll, was der Herr Bundeskanzler versprochen hat und nicht er, was ja in Wirklichkeit ein Hüftschuss war. Da tut man sich immer schwer.

Was ich jetzt nunmehr vermehrt bemängle, ist, dass im Bereich der Studierenden eine gewisse Ankündigungspolitik betrieben wird, die ich nicht mehr nachvollziehen kann. Es gibt schon bald überhaupt keine Rechtssicherheit mehr. Was ist jetzt Sache? Jetzt wollen wir die berufstätigen Studierenden fördern. Ja, grundsätzlich ja, aber nicht so, wie Sie das meinen, zu Lasten letztlich der Finanzierung der Universität, wie Sie das selber sagen, ein allfälliger Kostenentfall. Und ich erinnere, es geht darum, den berufs­tätigen Studierenden die halben Studiengebühren zu refundieren.

Das ist Ihr Vorschlag. Der klingt ganz gut als Überschrift, aber der Teufel steckt eben im Detail. Was machen wir jetzt mit denen, die befreit sind und trotzdem berufstätig sind? Haben die dann Ansprüche oder nicht? Wie schaut das aus? Wie wird das gefördert? Was machen die Universitäten, wenn sie das Budget nicht erhalten, wenn so etwas umgesetzt wird? Wie soll das vor sich gehen?

Vor allem – und jetzt komme ich zu meinem Thema, mit dem ich mich diese paar Minuten, die ich noch habe, beschäftigen möchte –: Was nutzt es, wenn ich eine halbe Studiengebühren- oder Studienbeitragsrefundierung für die berufstätigen Studierenden


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