Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 275

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Daher spreche ich mich dafür aus, dass wir bei dem bewährten System der Studien­beihilfen bleiben, dass wir aber insofern eine Modifizierung vornehmen, als wir sie für Teilzeitstudierende halbieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Broukal.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.56.45

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Natürlich, nach neun Jahren ist dieses Studienförderungs­gesetz, die Anhebung der Studienförderung, etwas Positives. No na, höchste Zeit war es ja auch, und wir stimmen dem zu. Aber die Sache ist nicht so toll, wie Sie sie jetzt deklarieren. Kollege Broukal hat es im Ausschuss sehr schön gesagt: Wenigstens ist es keine Verschlechterung. Das erinnert mich ein bisschen an das katholische „Man muss zufrieden sein“.

Aber, ehrlich gesagt, ganz zufrieden sind wir nicht – Kollege Grünewald hat es schon aus­geführt, Kollegin Schatz wird es dann noch einmal genauer erläutern –, weil die Teuerungen einfach nicht abgegolten werden, die nach neun Jahren angefallen sind. Ihr schüttelt immer den Kopf, aber die Schere geht auseinander.

Es kommt ja noch etwas dazu: Wenn in den kommenden fünf Jahren eine neuerliche Anhebung wieder nicht zu erwarten ist, dann sind wir – wir haben ja weiterhin eine Inflation – wieder dort, wo wir waren. Das heißt, solange es keine Indexanpassung gibt, ist das (Abg. Broukal: Wir sind jetzt 3 Prozent vor der Inflation!) – Sie werden es dann von Kollegin Schatz ohnehin genau hören – weiterhin eine Schere, die auseinander­klafft. Es gibt dann Studierende, die keine Studiengebühr zahlen müssen, weil die Eltern das zahlen oder weil sie genügend finanzielle Mittel haben, und nicht arbeiten gehen müssen, und es gibt solche, die unter Entbehrungen gerade noch studieren können und eben Jobs annehmen. Die brauchen dann einfach auch länger!

Daher verstehe ich eigentlich auch nicht, warum es keine Verlängerungen der Förde­rungsdauer geben kann. Auf der einen Seite werden die Menschen immer älter, auch der Pensionsantritt schiebt sich immer weiter hinaus, und gleichzeitig werden die Stoffgebiete komplexer, aber die Leute sollen nicht länger studieren dürfen. Wenn also jemand daneben arbeiten muss, dann soll er auch länger studieren dürfen. – Das ist das eine.

Das Zweite ist – und das, Kollege Broukal, ist wirklich von der ÖH, von der Arbeiter­kammer, vom ÖGB, von allen, die Gutachten geschrieben haben, als Defizit erkannt worden –, dass die Leistungsstipendien im Verhältnis zu den sozialen Absicherungen so massiv erhöht worden sind. Es ist schon eigenartig, dass man diese falsche Annahme hat, dass das allen zugute kommen kann.

Denn in dem Sozialbericht, den auch Sie zitieren, Herr Minister, steht sehr eindeutig, dass Studierende mit migrantischem Hintergrund oder auch solche, die erwerbstätig sind, schlechtere Startbedingungen haben, länger studieren und so weiter. Diese wür­den das, zumindest aus sozialdemokratischer Sicht, eher brauchen als die, die Vollzeit studieren können, die sich konzentrieren können und dann Leistungen erbringen – und dafür auch noch belohnt werden. Ich vergönne es ihnen ja, dass sie belohnt werden, aber nicht sozusagen auf Kosten derer, die es wirklich brauchen. (Abg. Broukal: Ich glaube nur, das darf man nicht gegeneinander ausspielen!)

Nein, das darf man nicht gegeneinander ausspielen, aber es kommt immer auf die Verhältnisse an. Wenn ein Viertel der Erhöhung in die Leistung geht, dann ist das nicht wirklich ein sozialdemokratischer Ansatz. (Abg. Broukal: Es ist um 25 Millionen erhöht


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