Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 285

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wie auch immer, muss ich sagen, es gibt niemanden in Österreich, der aus sozialen Gründen nicht studieren kann. (Abg. Dr. Graf: O ja! Alle, die nicht zugelassen wer­den! – Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Jeder Fünfte bekommt die Studienge­bühren zurück, und jetzt haben wir die Studienförderung erhöht! (Abg. Dr. Graf: ... Wurst­semmel! Das ist ja unglaublich!)

Ich meine, wenn es hier darum geht, wieder alte Konflikte zu schüren, und man dadurch versucht, auf populistische Art Wählerstimmen zu generieren, dann sind gerade die Studierenden, die sehr kritisch sind, die falsche Klientel, sie werden nicht darauf hereinfallen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Ganz im Gegenteil, muss man dem Herrn Bundesminister hier aus der Sicht der Studierenden für diese Initiative Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird, in 405 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Grünewald, Dr. Graf sowie Mag. Darmann vor.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie über den von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, welcher sich auf die Ziffern 5 und 9 der Regierungsvorlage bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die erwähnten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nunmehr zur getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen zu Ziffer 29 der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die Ziffer 29 des Gesetzentwurfes in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Somit kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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