Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 324

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als Basis herangezogen werden – und nicht so wie jetzt die Umgangssprache, denn da wird einiges verfälscht. (Beifall beim BZÖ.)

So kann dann endlich einmal ordentlich vorgegangen werden, denn heute haben wir eine Bandbreite bei der Minderheit: Sind es 25 Prozent in einer Ortschaft oder einer Gemeinde? Sind es 15 oder 20 Prozent? – Eigentlich kennt sich niemand aus. Das wäre eigentlich eine Lösung für die Kärntner Ortstafelfrage, dass man eine Minder­heitenfeststellung durchführt und nach dieser dann – egal, auf wie viele Prozent man sich dann einigt, seien es 15 Prozent, 20 Prozent, seien es 18 Prozent, seien es 25 Prozent – dort, wo der entsprechende Minderheitenanteil gegeben ist, zwei­sprachi­ge Ortsbezeichnungen vorsieht.

Herr Bundeskanzler Gusenbauer hat gesagt, wir machen eine Lösung in der Kärntner Ortstafelfrage im Verfassungsrang – jetzt oder nie. Das hat er schon im Sommer 2007 gesagt, und jetzt sind wir schon im nächsten Jahr. Bisher ist im Prinzip nichts passiert. Da sind Sie säumig!

Folgendes möchte ich Ihnen auch noch sagen: In der Zeit, als wir Regierungs­verant­wortung getragen haben, sind die zweisprachigen Kindergärten vom Bund gefördert worden, und jetzt ist das vom Bundeskanzleramt eingestellt worden! Was sagen Sie dazu? – Das ist minderheitenfeindlich, aber die Kärntner Landesregierung zahlt aus eigenem Sack für die zweisprachigen Kindergärten den Betrag dazu. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren, geschätzte Damen und Herren, und sagen Sie das Ihrem Bundeskanzler, wie minderheitenfeindlich er agiert! (Ironische Heiterkeit und Zwischen­rufe bei der SPÖ.  Beifall beim BZÖ.)

0.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.43.48

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Da Herr Abgeordneter Dolinschek jetzt dazu beigetragen hat, dass wir alle wieder aufmerksam zuhören, darf ich mich ganz kurz der Initiative „Sicher zur Schule“ widmen.

Diese Initiative zeigt die wichtige Funktion des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiativen als Instrument direkter Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung plakativ auf.

Fast 10 000 Menschen aus mehreren Bundesländern haben das Anliegen für mehr Sicher­heit im Schulbus durch Änderung der Zählregel mit ihrer Unterschrift unterstützt. Da die Bürgerinitiative in der letzten Legislaturperiode nicht behandelt werden konnte, habe ich das Anliegen als Petition eingebracht.

Dank der Kooperationsbereitschaft von Verkehrsminister Faymann wird ab 1. Septem­ber 2008 zumindest im Bereich des täglichen Gelegenheitsverkehrs im Schulbus die Umsetzung der 1:1-Zählregel gegeben sein – das heißt, pro Kind ein Sitzplatz und damit auch ein Sicherheitsgurt.

Ich möchte daher die heutige Debatte zum Sammelbericht 369 der Beilagen nutzen und bei dieser Gelegenheit allen, die mitgewirkt haben, diese Petition zu unterstützen, ein herzliches Dankeschön sagen.

Gleichzeitig hoffe ich, dass wir auch in der Ausführung der Kraftfahrlinienverkehre in Bezug auf die Regelung mit Überlandbussen gemeinsam eine Neuregelung finden und damit auch diese Umsetzung gewährleisten. – Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ.)

0.45

 


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