Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Grossmann, bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Bundesministerin, welche Maßnahmen werden Sie in Ihrem Wirkungsbereich setzen, um künftig die illegale Einreise in die Europäische Union, etwa durch die unrechtmäßige Vergabe von Visa, zu unterbinden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Frau Abgeordnete, das ist ein Gegenstand fortgesetzter Anstrengungen und Arbeit, nicht nur in meinem Ressort, sondern auch im Innenministerium. Gemeinsam mit dem Innenministerium arbeiten wir an den österreichischen Vertretungsbehörden an der Überwachung der Schengengrenze. Es ist mir und dem Innenminister und allen unseren Mitarbeitern ein ganz besonderes Anliegen, dass es hier zu einem möglichst missbrauchsfesten System kommt, dass hier auch laufend die Erkenntnisse, die wir gewinnen, in Verbesserungen, in konkrete Schritte in einer Fülle von Bereichen eingebaut werden.
Im Rahmen der Ausbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Europäischen Union und in den betreffenden Ländern, der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts und Ministerien und wo immer Missbräuche auftauchen, setzen wir uns dafür ein, dass sie abgestellt werden, dass die entsprechenden Personalkonsequenzen gezogen werden, durch Personalmaßnahmen, durch dienstrechtliche, durch disziplinarrechtliche Schritte.
Sollte es notwendig werden, wie das bedauerlicherweise im Augenblick der Fall ist, dass es ein gerichtliches Verfahren gibt, arbeiten wir mit den ermittelnden Behörden und mit der Justiz voll zusammen, denn wir haben das allergrößte Interesse daran, dass derartige Praktiken abgestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön, Frau Bundesministerin.
Es wurden alle Fragen gestellt und beantwortet. Somit ist die Fragestunde beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortungen: 2487/AB bis 2579/AB.
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Antrag 576/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelίn;
Bautenausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird (432 d.B.);
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