Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 38

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Abgeordneten Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abgabe der „Pille danach“ an Schulen eine Frist bis 10. März 2008 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Ankündigung eines Antrages auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Unter­suchungsausschuss zur Untersuchung aller Vorgänge, die mit dem an österreichischen Vertretungsbehörden, Botschaften, Berufs- und Honorarkonsulaten aufgezogenen ille­galen Visahandel in Zusammenhang stehen, einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um den Punkt 11 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzu­sehen.

Bei dem Punkt 11 handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 162/07 b) um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (446 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde die Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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