Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 62

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stoffen bis 2010 auf 10 % und bis 2020 auf 20% des Gesamtkraftstoffverbrauches ge­steigert werden.

In Österreich können jedoch maximal 20 Prozent der Rohstoffe für Agro-Treibstoffe auf eigenen Anbauflächen hergestellt werden, die restlichen Rohstoffe müssen importiert werden. Auch das EU-Ziel einer 10%igen Beimischung von Agro-Sprit zum Treibstoff ist überzogen, weil die dafür nötigen landwirtschaftlichen Flächen in der EU nicht zur Verfügung stehen. Die EU benötigt für ihr Ziel 18 Mio. Hektar Ackerland, es stehen aber nur 7 Mio. Hektar an Stilllegungsflächen zur Verfügung. Der Rest müsste der Ge­treideproduktion für Lebens- und Futtermittel entzogen oder durch Importe gedeckt werden. Damit exportiert die EU Klima- und Umweltprobleme und verursacht Hunger in den armen Ländern dieser Welt.

Pflanzentreibstoffe leisten nur dort einen positiven Beitrag zur Klimabilanz, wo die Roh­stoffe ökologisch nachhaltig angebaut und energieeffizient eingesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die überzogene Umsetzung der EU-Biokraft­stoffrichtlinie zurückzunehmen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die jet­zigen EU-Substitutionsverpflichtungen bei „Bio“kraftstoffen umgehend auf ihre ökologi­schen und sozialen Auswirkungen überprüft und deutlich nach unten korrigiert werden.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, nach Maßgabe folgender Kriterien, ver­bindliche ökologische Standards bei der Pflanzentreibstofferzeugung vorzuschreiben:

1. Die Lebensmittelproduktion hat Vorrang gegenüber der Pflanzentreibstoffproduktion.

2. Die Pflanzentreibstoffproduktion sollte vor allem auf heimischen Rohstoffen beruhen. Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, den Wasserhaushalt und die Bo­denfruchtbarkeit müssen ausgeschlossen werden.

3. Es ist eine verbindliche Zertifizierung für europäische und importierte pflanzliche Treibstoffe einzuführen und darauf zu achten, dass die Herkunft aus ökologisch nach­haltigem Anbau nachweisbar ist und Ökoschwindel ausgeschlossen wird.

4. Sämtliche Steuervergünstigungen und Direktzahlungen für Pflanzenkraftstoffe müs­sen – wie im Protokoll von Kyoto festgehalten – an Kriterien der Nachhaltigkeit ge­knüpft werden. Der direkte und regionale Einsatz von Agrotreibstoffen in der Landwirt­schaft sollte daher prioritär behandelt werden.

5. Kein Einsatz von Gentechnikpflanzen für die Herstellung von Pflanzenkraftstoffen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.16.10

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landwirt­schaftsminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren auch auf der Zuschau­ertribüne! Wenn Herr Kollege Auer aus meiner Nachbargemeinde gesagt hat: Danke den Landwirten, danke für die Produkte, danke für den Tourismus, danke für die Pflege


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