Es haben sich schon die Verantwortlichen im Land Kärnten zusammengetan, egal ob es Leute sind, die mit der Agrar- und Forstwirtschaft zu tun haben, oder nicht. Die Landesregierungsmitglieder, die Bürgermeister, die Landwirtschaftsexperten und auch die Katastrophenschutzexperten haben sich zusammengesetzt und haben einen Plan ausgearbeitet. Es werden auch Nasslager errichtet, um einen Preisverfall hintanzuhalten.
Herr Bundesminister, ich appelliere aber auch an Sie – und das ist auch angekündigt worden –: Der Herr Landeshauptmann und Finanzreferent von Kärnten, Dr. Jörg Haider, wird den Finanzminister um Aufstockung des Katastrophenfonds ersuchen, und auch Herr Agrarlandesrat Martinz wird an Sie das Ersuchen richten, im Bereich der ländlichen Entwicklung noch Mittel freizumachen, um den Betroffenen vor Ort zu helfen. Ich hoffe, diese Ersuchen stoßen nicht auf taube Ohren. (Beifall beim BZÖ.)
11.30
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
gemäß § 55 GOG-NR
der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Sozialen Sicherheit für Bäuerinnen und Bauern
eingebracht am 31. Jänner 2008 im Zuge der Debatte über den Grünen Bericht 2007 (III-91/339 d.B.)
2006 wurden für die soziale Sicherheit von bäuerlichen Familien Leistungen im Wert von 2.484,7 Mill. Euro erbracht. Davon wurden 71 % für die Pensionsversicherung und 18 % für die Krankenversicherung verwendet. Die restlichen 11 % entfielen auf die Unfallversicherung und das Pflegegeld. Die Zahl der Pensionsempfänger betrug 185.171. Die durchschnittliche Alterspension bei den Bäuerinnen und Bauern betrug lediglich 672 Euro. Demgegenüber betrug die Pensionen für Arbeiter 739 Euro und für Angestellte 1.257 Euro.
Die rasant steigenden Lebenshaltungskosten gefährden mittlerweile die soziale Sicherheit von pensionierten Bäuerinnen und Bauern. Bis 2009 ist ein Absenken des fiktiven Ausgedinges auf 20 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant. Um die Gefahr eines Abrutschens in die Armut hintanzuhalten ist eine Erhöhung der sozialen Leistungen und eine weitergehende Senkung des fiktiven Ausgedinges auf unter 20 Prozent notwendig um eine Anpassung der Pensionen zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, das fiktive Ausgedinge über das bis 2009 geplante Maß von 20 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes zu senken
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