Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 67

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Es haben sich schon die Verantwortlichen im Land Kärnten zusammengetan, egal ob es Leute sind, die mit der Agrar- und Forstwirtschaft zu tun haben, oder nicht. Die Lan­desregierungsmitglieder, die Bürgermeister, die Landwirtschaftsexperten und auch die Katastrophenschutzexperten haben sich zusammengesetzt und haben einen Plan aus­gearbeitet. Es werden auch Nasslager errichtet, um einen Preisverfall hintanzuhalten.

Herr Bundesminister, ich appelliere aber auch an Sie – und das ist auch angekündigt worden –: Der Herr Landeshauptmann und Finanzreferent von Kärnten, Dr. Jörg Hai­der, wird den Finanzminister um Aufstockung des Katastrophenfonds ersuchen, und auch Herr Agrarlandesrat Martinz wird an Sie das Ersuchen richten, im Bereich der ländlichen Entwicklung noch Mittel freizumachen, um den Betroffenen vor Ort zu hel­fen. Ich hoffe, diese Ersuchen stoßen nicht auf taube Ohren. (Beifall beim BZÖ.)

11.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek so­eben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Maß­nahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Sozialen Sicherheit für Bäuerinnen und Bauern

eingebracht am 31. Jänner 2008 im Zuge der Debatte über den Grünen Bericht 2007 (III-91/339 d.B.)

2006 wurden für die soziale Sicherheit von bäuerlichen Familien Leistungen im Wert von 2.484,7 Mill. Euro erbracht. Davon wurden 71 % für die Pensionsversicherung und 18 % für die Krankenversicherung verwendet. Die restlichen 11 % entfielen auf die Un­fallversicherung und das Pflegegeld. Die Zahl der Pensionsempfänger betrug 185.171. Die durchschnittliche Alterspension bei den Bäuerinnen und Bauern betrug lediglich 672 Euro. Demgegenüber betrug die Pensionen für Arbeiter 739 Euro und für Ange­stellte 1.257 Euro.

Die rasant steigenden Lebenshaltungskosten gefährden mittlerweile die soziale Sicher­heit von pensionierten Bäuerinnen und Bauern. Bis 2009 ist ein Absenken des fiktiven Ausgedinges auf 20 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant. Um die Gefahr eines Abrutschens in die Armut hintanzuhalten ist eine Erhöhung der sozialen Leistun­gen und eine weitergehende Senkung des fiktiven Ausgedinges auf unter 20 Prozent notwendig um eine Anpassung der Pensionen zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz werden aufgefordert, das fiktive Ausgedinge über das bis 2009 ge­plante Maß von 20 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes zu senken


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