Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 138

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15.00.46Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die katastrophale Zuwanderungspolitik der österreichischen Bundesregierung und die beängstigende Kriminalitätsentwicklung (581/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Entschließungsantrages 581/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

1. Zuwanderung

Von den rund 8,299 Millionen Einwohnern Österreichs kamen rund 15% (1,236 Mil­lionen) im Ausland zur Welt. Insgesamt gab es in Österreich zu Jahresbeginn 2007 rund 1.353 Millionen Menschen bzw. 16% der Gesamtbevölkerung (Vergleichszeit­raum 2001: 1.119 Millionen bzw. 14%), die entweder selbst oder – falls im Inland mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit geboren – deren Eltern aus dem Ausland zugewandert waren.

Wortwörtlich heißt es im Integrations-/Expertenbericht: „Österreich ist ein weltoffenes Land, in dem rund 1,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben.“ Diese Zahlen sind jedoch irreführend, da der Begriff Migrationshintergrund falsch verwendet wird.

Die Statistik Austria erhebt eine Statistik über den Migrationshintergrund. Diese Statis­tik umfasst somit Personen, welche im Ausland geboren wurden, sowie jene, die zwar im Inland zu Welt kamen, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dies ist jedoch unvollständig, da Kinder von Ausländern nur so lange als Personen mit Migrationshintergrund erfasst sind, bis sie eingebürgert werden. Diese Personen waren selbst Ausländer und weisen nach ihrer Einbürgerung nicht einmal mehr einen Migrati­onshintergrund auf. Die Kinder von eingebürgerten Personen werden in dieser Statistik überhaupt nicht erfasst. Somit ist die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund bei weitem höher als 1,4 Millionen.

„Bis zum Jahr 2007 ist der Ausländeranteil leicht auf 10 Prozent gestiegen, der Anteil der ‚foreign born‘ auf 14,9 Prozent und der von Personen mit Migrationshintergrund auf etwa 19 Prozent“, so Günther Simonitsch und Gudrun Biffl im zweiten Kapitel des Inte­grations-/Expertenberichts. 19 % wären somit aber 1,6 Millionen Personen mit Migrati­onshintergrund und nicht 1,4 Millionen Personen.

Dennoch sind 1,4 Millionen Menschen genau so viele Personen, wie die Bundesländer Burgenland, Salzburg und Kärnten gemeinsam Einwohner haben! Mit anderen Worten: Wir haben uns quasi drei neue Bundesländer geschaffen.

„Österreich zählt in Europa zu jenen Staaten, welche die höchsten Zuwanderungsraten verzeichnen. Knapp ein Fünftel (19 %) aller ZuwanderInnen aus dem Ausland sind An­gehörige eines anderen EU-Staates. Die Zuwanderung aus den ehemaligen »Gastar­beiterInnenstaaten« wird insbesondere durch Familienmigration getragen,“ so Gustav Lebhart im 2. Österreichischen Migrations- und Integrationsbericht.

Die Presse vom 14. Mai 2007 im Interview mit Prof. Heinz Fassmann:

„Presse: Ist die Zuwanderung rein volkswirtschaftlich ein Gewinn?

Fassmann: Eine Zuwanderung, die einen hohen Anteil an Familienmitgliedern enthält, ist hingegen volkswirtschaftlich weniger vorteilhaft.

 


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