Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 181

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Antworten. Sie können ankreuzen: 1.) einiges, 2.) nichts, 3.) ich weiß nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


17.18.17

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, die Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in möglichst breitem Konsens mit den Volksgruppen auf Basis der bisherigen Vorschläge verfassungsrechtlich abzusi­chern.

Herr Abgeordneter, diese Regelung sollte, wie Sie richtig bemerkt haben, bis zum Sommer 2007 getroffen werden. Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass die Lö­sungsvorschläge in der vergangenen Gesetzgebungsperiode, insbesondere jene vom Juni 2006, auf die Sie sich bezogen haben, im Hinblick auf die Formulierung der soge­nannten Öffnungsklausel vor allem daran gescheitert sind, dass das nicht den Vorstel­lungen der Vertreter wesentlicher Organisationen der Sloweninnen und Slowenen ent­sprochen hat und daher am Ende kein Konsens dazu erzielt werden konnte.

Insbesondere entsprach offensichtlich die Regelung zur doppelten Mehrheit, nämlich 10 Prozent Minderheitenanteil, 10 Prozent Unterstützung einer Petition an die Bundes­regierung, nicht jener Vereinbarung, die mein Amtsvorgänger Dr. Wolfgang Schüssel mit dem Vorsitzenden des Zentralverbandes der Kärntner Slowenen Marijan Sturm ge­troffen hat. Daher ist es im Juni 2006 bedauerlicherweise nicht zu dieser Lösung ge­kommen.

Danach hat sich in Kärnten eine kritische Diskussion über die Frage der Öffnungsklau­sel generell entwickelt, und von verschiedensten Seiten wurde die Kritik eingebracht, dass damit eine Rechtsunsicherheit entstehen würde. Im Prinzip sind sowohl die Ver­treter der Slowenen-Organisationen als auch die Kärntner Interessierten an dieser Fra­ge zu der Schlussfolgerung gekommen, es wäre vernünftiger, eine Lösung ohne eine Öffnungsklausel zu suchen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich dazu entschlossen, folgende Methode anzu­wenden: Mein Amtsvorgänger Wolfgang Schüssel hat die Methode großer Konsens­konferenzen angewandt, die mehrmals stattgefunden haben, aber ich habe mich dazu entschlossen, zuallererst mit allen Betroffenen Konsultationen zu führen, nämlich mit den Vertretern der Kärntner Sloweninnen und Slowenen, den Heimatverbänden und allen politischen Parteien, und die Einberufung einer großen Runde davon abhängig zu machen, ob sich in den Einzelgesprächen ein Konsens abzeichnet.

Dies war meiner Meinung nach im Juni 2007 der Fall, denn auf Basis der vielen Einzel­gespräche konnte ich davon ausgehen, dass eine Lösung gefunden werden kann, die von allen maßgeblichen Kräften mitgetragen wird. Eine Zustimmung des Kärntner Lan­deshauptmanns war freilich zu keinem Zeitpunkt zu erzielen.

Ich darf allerdings daran erinnern, dass es sich um eine bundesgesetzliche Regelung gehandelt hätte, die einer Mehrheit der Abgeordneten, nämlich einer Zweidrittelmehr­heit hier im Nationalrat, bedarf. Und ich darf auch daran erinnern, dass der Vorschlag, den ich in der großen Konsensrunde unterbreitet habe, die größte Zustimmung von allen Lösungsentwürfen gefunden hat.

So haben zu diesem Vorschlag sämtliche Organisationen der Kärntner Sloweninnen und Slowenen ihre Zustimmung geäußert. Sie haben darauf hingewiesen, dass sie auch andere Vorstellungen gehabt hatten, dass sie aber am Ende der Meinung waren,


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