Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 182

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sie könnten mit dieser Regelung leben. Der Kärntner Heimatdienst hat dem zuge­stimmt. Die Sozialdemokratische Partei, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebe­ne, die Grünen sowie alle betroffenen Bürgermeister dieser Region hielten das für einen gangbaren Weg.

Ich betone das vor allem deswegen, weil der Kärntner Landeshauptmann sein eigenes Verhalten immer davon abhängig gemacht hat, wie die Bürgermeister aus dieser Re­gion zu dieser Frage stehen. Ich weise darauf hin, dass das die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für einen gangbaren Weg gehalten haben. Das hat nichts daran geändert, dass der Kärntner Landeshauptmann bei seiner Gegnerschaft geblieben ist.

Ich erinnere des Weiteren daran, dass dieser Entwurf eine Liste von 162 Ortschaften vorgesehen hat, in denen jedenfalls zweisprachige topographische Aufschriften anzu­bringen sind. Die Vertreter der Kärntner Sloweninnen und Slowenen „verzichteten“ – unter Anführungszeichen – angesichts der Gesamtlösung auf bestimmte Ortschaften, weshalb eine geringere Anzahl zweisprachiger Ortstafeln für die Kärntner Sloweninnen und Slowenen zumindest aus meiner Sicht nicht zumutbar erschienen ist.

Es ist darüber hinaus geplant gewesen, im Volksgruppengesetz einen weiteren Förde­rungstatbestand für Maßnahmen vorzusehen, die dem kulturellen Austausch und dem Dialog zwischen den unterschiedlichen Volksgruppen dienen. Für das Burgenland und für Kärnten werden Konsensausschüsse für die Entwicklung des gemischtsprachigen Gebietes vorgesehen, die sich in umfassender Weise mit allen Fragen, die dieses Ge­biet betreffen, beschäftigen, nämlich mit sowohl kulturellen als auch wirtschaftlichen und sozialen Fragestellungen. Im Bundeskanzleramt wäre eine eigene Koordinierungs­stelle eingerichtet worden, welche die Ansprechstelle für die Gemeinden aus dem be­troffenen Gebiet gewesen wäre und die Förderung hätte abwickeln sollen. Ein weiterer Förderungstatbestand für die Entwicklung des gemischtsprachigen Gebietes in seiner Gesamtheit war ebenfalls Teil dieses Vorschlages.

Der von mir vorgeschlagenen Lösungsansatz wurde letztendlich von der Österreichi­schen Volkspartei mit dem Hinweis abgelehnt, dass dieser Vorschlag nicht die Zustim­mung des Kärntner Landeshauptmanns hat. Daher war eine Verfassungsmehrheit im österreichischen Nationalrat nicht gegeben.

Da ich diesen meinen Lösungsversuch auch im Verfassungsausschuss des österreichi­schen Nationalrates vorgetragen habe, bin ich davon ausgegangen, dass im Parlament der Initiativantrag, der letztendlich diesen Lösungsvorschlag beinhaltet und der dem Hohen Haus seit 4. Juli 2007 vorliegt, jederzeit in Verhandlung genommen werden kann und dass auf Basis dieses Initiativantrages eine Lösung erarbeitet werden kann.

Ich bin der Meinung, dass eine solche Lösung in jedem Fall sinnvoll und möglich wäre. Es liegt ausschließlich an denen, die bisher die Zustimmung versagt haben, ihre Hal­tung zu überdenken und hier im Hohen Haus auf Basis dieses Initiativantrages die Arbeit anzugehen. Dann könnte das meiner Meinung nach zu einem sinnvollen Ab­schluss gebracht werden (Abg. Öllinger: Dann können wir warten, bis wir schwarz werden! Blau-schwarz!), weil das Gesamtpaket, das hier vorliegt, sehr geeignet ist, das friedliche Zusammenleben der Volksgruppen in Kärnten zu stärken, und in jedem Fall damit ein Fortschritt für alle Kärntnerinnen und Kärntner erreicht werden würde.

Ich bin gerne bereit, dem Parlament auch in Zukunft für diese Beratungen zur Verfü­gung zu stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung maximal 5 Minuten.

 


Erster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte, Herr Kollege.

 


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