Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 244

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Ganz klar ist aber, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen dem Pflege- und Betreuungsaufwand von nichtbehinderten und behinderten Kindern gibt. Es macht einen großen Unterschied, ob ich ein Kind mit einer spastischen Lähmung, mit einer Hüftluxation habe – da braucht man zum Wickeln wesentlich länger –, ob ich ein Kind mit Schluckbeschwerden, mit einem vorgelagerten Würgereflex oder mit einem Beiß­reflex habe, wo man zum Füttern zum Teil eine Stunde und auch noch länger braucht. Daher ist es dringend angebracht, darüber nachzudenken, wie man diesen Mehrauf­wand in der Pflegegeldeinstufung neu berechnen kann.

Was ich mir aber in diesem Zusammenhang wünschen würde – das ist mir sehr wich­tig; das ist auch im Sinne der Familien mit behinderten und mehrfach behinderten Kin­dern –, ist eine intensivere Diskussion, ein verstärktes Aufgreifen des Themas Integra­tion. Ich meine da echte Integration, Integration, die nicht mit dem Ende der Schul­pflicht endet, Integration, die sich wirklich an den Bedürfnissen, an den Möglichkeiten von behinderten Menschen orientiert. Nutzen wir die Situation, auch das im Ausschuss wieder vermehrt zu thematisieren! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 450/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

21.05.4013. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezem­ber 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behindertenein­stellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (512/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Ich erteile es ihm.

 


21.06.07

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Aus­gleichstaxe für behinderte Menschen, die nicht in Betrieben eingestellt werden, ist schon seit vielen Jahren Thema auch hier im Hohen Haus. Was mir aber ganz beson­ders wehtut, ist, dass vor allem die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nicht nach­kommt und pro 25 Beschäftigten einen begünstigten Behinderten einstellt. Man ver­langt diesbezüglich sehr viel von der Privatwirtschaft, aber die öffentliche Hand kommt dieser Verpflichtung nicht nach, wobei es eigentlich sinnwidrig ist, wenn die öffentliche Hand dann diese Ausgleichstaxe bezahlt, denn da dreht sich ja das Geld in Wirklichkeit im Kreis. Daher wäre es gut, wenn man da wirklich eine Verpflichtung für die öffentliche Hand sicherstellen würde, dass pro 25 Beschäftigten ein begünstigter Behinderter anzustellen ist.

Was ich bei diesem Thema noch ansprechen möchte, das ist die Tatsache, dass sich viele Unternehmer scheuen, einen begünstigten Behinderten einzustellen, weil es im Bereich der Kündigung große Probleme gibt. Ich habe auch schon mit Behinderten ge­sprochen, die sagen: Ich sage gar nicht, dass ich einen Invaliditätsgrad habe, sonst nimmt mich der Unternehmer nicht, und ich habe Probleme, den Arbeitsplatz zu be-


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