Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 59

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nur die Fakten sprechen lassen müssen. Und diese Fakten sprechen, die Marokkaner betreffend, eine konkrete Sprache.

In einer Anfragebeantwortung aus dem Jahre 2005 wird festgehalten, dass man gegen die Marokkaner-Szene in Wirklichkeit – auch mit den Mitteln, die bisher angewendet wurden – völlig erfolglos war.

Auf die Anfrage aus dem Jahr 2005, nämlich auf die Frage: „Ist es richtig, daß vor al­lem Asylwerber den Drogenhandel betreiben?“, hat man bereits im Jahre 2005 festge­stellt:

„Ja, der Großteil dieser Personen stehen in unterschiedlichen Stadien eines Asylver­fahrens.“

Auf die Frage: „Inwieweit ist eine Abschiebung in das Heimatland ...?“ möglich, wurde damals geantwortet: Es konnte „wegen offener Asylverfahren, ungeklärter Identität und fehlender Reisedokumente bisher noch keiner ... abgeschoben werden.“ – Das war die Anfragebeantwortung im Jahr 2005.

Wie schaut die Situation im Jahr 2008 aus? – Kaum besser. Erst jüngst hat die „Tiroler Tageszeitung“, 9./10. Februar 2008, Folgendes festgehalten: Von den zirka 300 Marok­kanern, die nicht nur Innsbruck, sondern sämtliche Großstädte Österreichs terrorisie­ren, konnten bisher gerade fünf abgeschoben werden; 50 halten sich auch in Innsbruck wechselweise auf, der Rest terrorisiert das restliche Österreich. Zurückgenommen sei­tens Marokkos wurden bisher nur fünf. Obwohl die Identität bei weiteren Personen fest­gehalten wurde, hat es keine Zurücknahme gegeben. – Das ist doch ungeheuerlich!

Deshalb haben wir von der Freiheitlichen Partei gefordert, dass man diese Personen, die straffällig geworden sind, das Asylrecht missbrauchen, in Anhaltezentren verwah­ren muss – und nicht auf freiem Fuße lassen darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Initiative der Freiheitlichen Partei wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ ab­gelehnt. Das wäre jedoch das einzig Wirksame; alles andere nützt ja überhaupt nichts.

Es ist also wirklich beschämend, wenn diese Personen inhaftiert und dann wieder aus der Haft entlassen werden, weil sie in der Haft die Zellen anzünden, wie in der „Tiroler Tageszeitung“ berichtet wird.

Ich zitiere: „In Schubhaft halten wir diese Personen maximal zehn Tage, danach treten sie entweder in Hungerstreik oder zünden ihre Zelle an, damit wir sie wegen Haftunfä­higkeit entlassen müssen.“

Das ist das Erschreckende: Bei den wirklich schweren Fällen passiert gar nichts! Da nützen nur die Internierung und die Abschiebung, und solange die Abschiebung nicht möglich ist, darf man diese Personen nicht auf freiem Fuße lassen, andernfalls ist die Sicherheit der Bevölkerung massiv gefährdet. – Und in dieser Frage haben Sie voll und ganz versagt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. 8 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.51.45

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind ja nicht nur, was die Regierung betrifft, in einer etwas unüblichen Situation, son­dern es beginnt, auch auf das Parlament auszustrahlen. Ich habe selten eine Tages­ordnung wie heute erlebt. Die Tagesordnung beginnt mit dem Sicherheitsbericht 2005, dann folgt der Sportbericht 2005 und dann kommen die einzigen zwei Gesetze, die uns die Regierung heute zur Beschlussfassung vorlegt, nämlich das Künstler-Sozialversi-


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