Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 156

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Sehr geehrte Damen und Herren! Aus diesen Gründen können wir dieser Regierungs­vorlage nicht zustimmen. In keinem anderen Bereich werden derartige Zuschussleis­tungen gewährt. Ich sehe nicht ein, warum Künstler dauernd Sonderregelungen fordern und sie auch bekommen sollen, während andere Selbständige keine derartigen Förde­rungen erhalten. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum Künstler, wenn sie das Mindesteinkommen nicht erreichen, nicht lieber einen anderen Beruf ergreifen. Anstatt ihr Gewerbe hobbymäßig auszuüben, ziehen sie es anscheinend vor, lieber von der Hand in den Mund zu leben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


16.56.06

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit der vorliegenden Novelle werden fünf ent­scheidende Verbesserungen für Künstlerinnen und Künstler erreicht:

Die Zuschüsse gelten auch für Kranken- und Unfallversicherungen – eine klare Erwei­terung.

Bei den Mindesteinkommen werden auch Stipendien und Preise berücksichtigt – eine entscheidende Verbesserung.

Bei unterjähriger Tätigkeit kommt es zu einer Aliquotierung der Einkommen bei der Be­rechnung der Untergrenze. Die Obergrenze wird valorisiert.

Bei einer Sorgepflicht für Kinder wird die Obergrenze auch erhöht.

Der letzte Punkt, und der liegt mir wohl am meisten am Herzen: Bei den Rückfor­derungsansprüchen werden jetzt auch die sozialen Komponenten und die sozialen As­pekte berücksichtigt.

Damit – und damit habe ich mein politisches Ziel erreicht, Herr Abgeordneter Zinggl – gehören die Härtefälle im Bereich der Künstlersozialversicherung eindeutig der Ver­gangenheit an.

Eines – wir haben im Ausschuss auch sehr intensiv darüber diskutiert – muss uns allen klar sein: dass im Rahmen der Künstlersozialversicherung und im Rahmen des Künst­ler-Sozialversicherungsfonds das Ziel einer Grundsicherung nicht erreicht werden kann. Hier geht es um die Förderung von einkommensschwachen Künstlern – die Be­tonung liegt auf „Einkommen“ –, und mit dieser Thematik haben wir uns sehr intensiv beschäftigt.

Herr Abgeordneter Kurzmann hat erwähnt, dass 30 Millionen € an die Personengruppe der Künstlerinnen und Künstler als besondere Förderung ausbezahlt wurden. Ich er­gänze, Herr Abgeordneter: ohne dass das Kunstbudget dadurch belastet wurde. Damit ist eine entscheidende Förderung der Personengruppe der Künstlerinnen und Künstler in diesem Bereich gelungen.

Mit den fünf von mir erwähnten Punkten gelingen hier entscheidende Verbesserungen, und auch unser gemeinsames Ziel, nämlich die Härtefälle zu vermeiden, können wir damit verwirklichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Erarbeitung dieser Novelle war anspruchsvoll, auch aufgrund der sehr komplexen rechtlichen Materie. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und allen Experten, die daran mitgewirkt haben, danken; allen voran Professor Mazal, aber auch Mag. Stoss und Dr. Schittengruber. Diese Expertisen waren enorm wichtig.

 


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