Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 159

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Unsere Position ist da eine ganz, ganz andere. Wir wollen, dass dort, wo Freiheit drauf­steht, wo Selbstbestimmung draufsteht, wo im Grunde genommen Unabhängigkeit draufsteht, auch genau das drinnen ist. Das ist in diesen Bereichen leider eine schwie­rige Gratwanderung. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ich fürchte mich vor dem Tag, an dem Sie auf Bundesebene auch nur irgendet­was zu reden haben, weil dann Denkverbote herrschen. Das ist im Grunde genommen ein Skandal, was Sie heute aufgeführt haben und wobei man Sie immer wieder ertappt: wenn Sie sich in dieser Republik als Gesinnungspolizei aufplustern! Das ist unglaub­lich, was Sie da aufführen. Sie sollten wirklich einmal in sich selbst gehen; vielleicht nutzen Sie die Kunst- und Kulturdebatte dafür, diese Gelegenheit endlich einmal wahr­zunehmen.

Zum Gesetz: Ja, das Positive ist, dass das Gesetz eine Ausweitung über den Bereich der Pensionsabsicherung hinaus mit sich bringt, hinein in den Bereich der Kranken- und Unfallversicherung. Das ist etwas Vernünftiges. Es ist nicht nur eine Ausdehnung, es ist auch eine gewisse Differenzierung und Präzisierung, der wir sehr viel Positives abgewinnen können. Ich muss all die Maßnahmen jetzt nicht aufzählen.

Aber man muss sich dann natürlich auch die eine oder andere Frage stellen. Die Fra­ge, die mich da besonders interessiert, ist, warum sich der Bund – da er sich still und heimlich aus der Verantwortung, nämlich aus der Finanzierungsverantwortung, hinaus­geschlichen und diese dem Kabelfernseher aufgebürdet hat – nicht dieser Verantwor­tung stellt. Neben den erfolgreichen Sportlern sind doch die erfolgreichen Künstler, die „Oscar“-Preisträger und andere, die Liebkinder der Politik. Das kennen wir ja: Wer sich in den letzten Wochen die Zeitungen angesehen hat, wer das Fernsehen verfolgt hat, der hat doch gesehen, dass alle den „Oscar“ gewonnen haben.

Das heißt, man stellt sich gerne mit diesen Leuten hin. Aber dann ist, bitte, auch die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass es finanziell stimmt! Und es sind nicht über eine Umwegkonstruktion Leute zu belasten, die im Grunde genommen nichts damit zu tun haben. Darüber sollten Sie nachdenken, ob das nicht der richtigere Weg wäre.

Noch etwas zu den Rückzahlungen: Man muss sich schon überlegen, dass wir es hier mit Leuten zu tun haben – und jetzt nehme ich bei diesem Gesetz einmal die Ober­grenze her, genauso wie die Untergrenze –, die am unteren Ende der sozialen Skala angesiedelt sind. Für sie ist das ja gemacht. Wenn man dann hergeht und diese Leute mit sinnlosen Rückzahlungsforderungen traktiert – wobei man Nachweise führen muss, die fast schon peinlich sind, um das Einkommen nachzuweisen oder nicht nachzuwei­sen –, wenn man sich dann auch noch überlegt, was der ganze Pallawatsch der Erhe­bung dieser Forderungen überhaupt kostet, dann muss man sich an den Kopf greifen, weil sich das niemals rechnen kann.

Ich weiß daher nicht, warum man solche Schikanen überhaupt durchgehen lässt. Un­sere Position ist das nicht, und auch die Frau Minister hat sich diesbezüglich schon weit hinausgelehnt und gesagt, diesen Unsinn wird es mit ihr nicht geben.

Aus unserer freiheitlichen Sicht ist also das, was wir heute hier beschließen, ein Schritt in die richtige Richtung. Er sollte ein bisschen weiter gehen, aber ich glaube, dass er ganz gut gelungen ist in dem schwierigen Bereich zwischen Staatskünstlerei auf der einen Seite und den Leuten auf der anderen Seite, die von irgendeinem Mäzenatentum abhängig sind, aus welchen Motiven auch immer. Man hat sich in der Mitte getroffen und hilft denjenigen, die es wirklich brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kolle­gin.

 


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