Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 160

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17.09.42

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich habe Ihnen heute eine Mappe mitgebracht (die Redne­rin hält diese in die Höhe), in der sich eine bunte Vielfalt von Salzburger Kulturinitiati­ven (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist aber eine schwarze Mappe!) – ja, ich bin auch eine Schwarze (Beifall bei der ÖVP – Abg. Neugebauer: Bravo!) – abseits der Salz­burger Hochkultur wiederfindet. Das ist mir sehr wichtig.

Hier engagieren sich jeden Tag Künstlerinnen und Künstler höchst engagiert und pro­fessionell, um uns Kultur in den verschiedensten Facetten näherzubringen und damit natürlich auch unseren Alltag zu verschönern. Ich nenne nur den Kulturverein Tauriska, die Junge Philharmonie, Nobulus Jugendkultur, das Kleine Theater in Salzburg et cete­ra. Frau Minister, Sie kennen ja auch schon meinen Wunsch, ein bisschen Geld von der Bundeshauptstadt immer wieder nach Salzburg hinzubringen, abseits der Hoch­kultur. (Abg. Steibl: Es muss auch nicht alles in Wien sein! – Abg. Riepl: Das müssen wir zuerst miteinander überprüfen! – Weitere Zwischenrufe.)

Sie sehen, wir schätzen die Arbeit unserer Künstlerinnen und Künstler. Wir wissen auch, Kollege Zinggl, dass nicht alle im Rampenlicht stehen und viel verdienen können. Daher war und ist es uns von der ÖVP immer ein wesentliches Anliegen unserer Kul­turpolitik, dort zu helfen, zu fördern und zu unterstützen, wo es notwendig ist.

Daher gleich zu Beginn meiner Ausführungen ein großes Dankeschön für das Wirken unserer Künstlerinnen und Künstler in Österreich! Sie sind nicht immer bequem, manchmal kritisch, aber immer engagiert und mit großem Sendungsbewusstsein tätig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher auch gleich hier und an dieser Stelle ein uneingeschränktes Ja zu dem der No­velle zugrunde liegenden Gesetz und der vorliegenden Novelle – Fehler sehe ich darin wirklich nicht, Kollege Kickl, und Angst habe ich dabei eigentlich auch nicht –, damit die Rahmenbedingungen für die Entfaltung der künstlerischen Kreativität stimmen!

Das Ausgangsgesetz wurde im Jahre 2000 von meinem Kollegen Franz Morak und seinem Team geschaffen. Durch die damalige Weitsicht und den ordnungsgemäßen Umgang mit verfügbaren Mitteln sind wir jetzt in der Lage, eine Erweiterung zu schaf­fen für alle Künstlerinnen und Künstler, die so viel an Einkünften aus ihren künstleri­schen Tätigkeiten haben, dass sie es zulassen, auch davon zu leben.

Diese Pflichtversicherung für erwerbstätige Künstlerinnen und Künstler liegt uns sehr am Herzen. Daher wurden auch in den letzten Jahren bereits 30 Millionen € aus dem Sozialtopf gefördert. Dieses Geld kommt – wie ja Kollege Morak schon gesagt hat – von den Kabel- und Satellitenanbietern.

Gemäß Regierungsübereinkommen war es nun notwendig, eine Evaluierung vorzuneh­men. Professor Mazal hat durch ein entsprechendes Gutachten die Basis dafür erstellt, und auf dieser Basis konnte die vorliegende Novelle erarbeitet werden. Die Eckpunkte sind heute ja schon mehrmals andiskutiert worden.

Mir ist es besonders wichtig, neben dem Umstand, dass jetzt auch die Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung gewährt werden können, hier auch zu erwähnen, dass die Einkommensgrenze in Zukunft nach Sorgepflichten für Kinder gestaffelt ist. Das heißt, pro Kind, für das Ansprüche aus der Familienbeihilfe bestehen, kann das um das Sechsfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze angehoben werden. Da­mit haben wir wieder einen wichtigen Schritt gesetzt, damit auch diese Personengrup­pe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend leben kann.

Ich fasse daher zusammen: Diese vorliegende Novelle stellt einen wesentlichen Mehr­wert für alle Künstlerinnen und Künstler in Österreich dar und ist verfassungsrechtlich


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