Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 161

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konform. Das bestehende System wurde auf Basis der Wünsche der letzten fünf Jahre weiterentwickelt. Es geht uns um die Nachhaltigkeit, damit unsere selbstständigen Künstlerinnen und Künstler in den kommenden sieben, zehn, fünfzehn Jahren die Ba­sis für ihre erforderliche Grundsicherung erhalten.

Daher kann ich Sie nur auffordern, der vorliegenden Gesetzesnovelle Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.14.23

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Ja, man kann mit Fug und Recht behaupten, Österreich ist reich: reich an der Vielfalt von Künstlerinnen und Künstlern und reich an der Vielfalt von Kulturinitiativen. Ich denke, dass gerade Künstler, die nicht zu denjenigen gehören, die mit Einkommen gesegnet sind, die aber trotzdem eine hohe Qualität an Kunst vermitteln, die entspre­chenden sozialrechtlichen Sicherheiten haben müssen.

Ich sage, freie Künstler brauchen ein gutes soziales Netz. Ich denke, dass mit diesem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz die entsprechenden Freiheiten und Sicher­heiten garantiert sind und damit die Garantie für die Künstlerinnen und Künstler, unab­hängig arbeiten zu können, weil sie die entsprechenden sozialen Sicherheiten haben, gewährleistet ist. Dafür darf ich mich auch bei der Frau Bundesministerin recht herzlich bedanken, die ja mit ihrer Aussage, Künstler sollen nicht in die Rolle von Bittstellern geraten und Härtefälle gehören der Vergangenheit an, und mit dieser Novelle nunmehr wirklich einen weiten Schritt in die richtige Richtung gesetzt hat.

Eine der wesentlichen Maßnahmen betrifft unter anderem die Kranken- und Unfallver­sicherung. Bisher konnten ja Künstler-Sozialversicherungsfonds nur Zuschüsse zur Pensionsversicherung der selbstständigen KünstlerInnen leisten; künftig erfolgt eine Erweiterung auch auf die Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung. KünstlerIn­nen mit niedrigem Einkommen werden damit auch den Höchstzuschuss von 1 026 € beziehen können. Weiters – das wurde heute schon angesprochen – werden Regelun­gen geschaffen, um bestehende Härtefälle zu lösen und Rückforderungen in Zukunft zu vermeiden.

Herr Kollege Zinggl, Sie haben heute, betreffend Ihren Antrag, auch den Kulturrat Ös­terreich mit angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie die Kritik des Kulturrates an Ihrem Antrag gelesen haben – die Kritik an der grünen Grundsicherung für Künstler auf einen Blick, vom Kulturrat Österreich zusammengefasst:

„Die Grüne Grundsicherung für KünstlerInnen ist in der vorliegenden Fassung weder erstrebenswert noch zielführend, da damit das im Entwurfspapier selbst genannte Vor­haben einer ,echten finanziellen Absicherung‘ zum ,Freien Arbeiten ohne Existenz­angst‘ nicht zu verwirklichen ist. Zu ungenau sind dafür die Begriffe gefasst, die admi­nistrativen Abläufe zu wenig durchdacht und die Geldflüsse unzureichend geplant.“

Ich denke, darüber sollten Sie schon einmal nachdenken: Der von Ihnen zitierte Kultur­rat empfiehlt Ihren Antrag nicht! (Abg. Dr. Zinggl: Sie haben in der ersten Lesung aber zugestimmt!) Ich empfehle Ihnen, den Antrag, wie er heute von der Regierung gestellt wird, anzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haub­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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