Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 162

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17.17.31

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ja, ich möchte bei Kollegin Andrea Gitschthaler anschließen, die sehr engagiert in Salzburg nicht nur die Hochkultur, sondern alle Bereiche der Kultur ab­deckt und dort immer auch sehr engagiert wirkt. Sie hat ja schon sehr ausführlich dar­gelegt, welche Errungenschaften mit dieser Novelle zum Künstler-Sozialversicherungs­fondsgesetz geschaffen werden. Ich möchte mich bei Andrea Gitschthaler für ihre Ini­tiativen in diesem Bereich auch ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann auch, glaube ich, ganz kurz schon zusammenfassen, dass wir mit dem heuti­gen Beschluss zur Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes eine klare Verbesserung für die Künstler mit niedrigem Einkommen schaffen. Die Details sind ja bereits erklärt worden. Grundsätzlich hat sich das System bewährt, und die Erfahrun­gen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn noch punktuell das eine oder andere geändert wird. Deshalb ist der von Professor Mazal vorgebrachte Adaptierungsvorschlag genau richtig und wurde auch in dieser Novelle berücksichtigt.

Ich glaube, man kann zum Schluss sagen, dass wir mit diesen Maßnahmen absolut zeitgemäß gehandelt haben. Sie sind ein klares Signal dafür, dass der eingeschlagene Weg der Künstlerabsicherung richtig gewesen ist. Es ist quasi die logische Fortsetzung dieses Weges. (Beifall bei der ÖVP.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.19.08

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Hohes Haus! Ich möchte die vorliegende Novelle zur Künstler-Sozialversicherung unter dem Aspekt der sozialen Absicherung jener Menschen, die künstlerisch tätig sind und ihre künstlerische Tätigkeit auch im Rahmen einer sozialen Absicherung leisten wollen, hervorheben.

Die neue, sozialdemokratisch geführte Bundesregierung hat es sich zu einem sehr wichtigen Anliegen gemacht, freien DienstnehmerInnen, Menschen mit Werkverträgen et cetera eine bessere soziale Absicherung zu bieten. Unter diesem Aspekt kann man auch die heutige Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsgesetz beurteilen.

Es hat im Jahre 2000 einen Antrag der Sozialdemokratie gegeben: Damals wurde be­treffend die Künstler-Sozialversicherung sehr dringend verlangt, auch die Kranken- und Unfallversicherung mit einzubeziehen. – Und Sie sehen: Im Rahmen einer neuen Re­gierung, die sozialdemokratisch geführt wird, ist dieser Aspekt, der für sehr viele Künst­lerinnen und Künstler eine wichtige sozialrechtliche Absicherung bringt, erfüllt.

Diese Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung sind ein sehr großer Meilen­stein, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in einer sehr wirksamen Art und Weise gesetzt haben.

Die weiteren Punkte, die Veränderungen mit sich bringen, sind:

Es gibt Erleichterungen zum Erreichen der Mindesteinkommensgrenze. Es war hier vonseiten des Fonds immer wieder zu bemerken, dass diese für manche Menschen sehr schwierig zu erreichen war.

Darüber hinaus findet eine Valorisierung der jährlichen Einkommensgrenze statt, damit immer auf die Gegebenheiten der Künstlerinnen und Künstler eingegangen werden kann. (Die Rednerin stößt an ein Mikrofon, woraufhin dessen Schaumgummiabde­ckung abfällt.) – Ich glaube, das Knöpfchen dieses Mikrofons ist in einer sehr extremen Lage, weil es immer wieder hinunterfällt.

 


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