Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 181

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das allen dient. Alle Vorredner aller Fraktionen begrüßen es. Ich meine, dass dieses Gesetz, das vor zehn Jahren in Kraft getreten ist, hinsichtlich seiner vielen Mängel ge­ändert werden muss. Die Frau Bundesministerin hat sehr eindrucksvoll bestätigt, dass hier Änderungen vorgenommen werden. Alle Parteien sind damit einverstanden. Ich glaube, dass hier wesentliche Punkte geschaffen werden, die es letztendlich ermögli­chen, dass Menschen, die sich eine Wohnung anschaffen wollen, dies ohne Risiko tun können.

Ich möchte die Zeit nicht voll in Anspruch nehmen – es ist hier ein einstimmiger Be­schluss. Ich spreche allen, die daran beteiligt sind, herzlichen Dank aus und wünsche allen WohnungsmieterInnen in Zukunft viel Glück und schöne Stunden in ihrer Woh­nung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.29.52

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Zahlreiche medienöffentliche Fälle haben dokumentiert, dass WohnungswerberInnen vor Verlust bereits getätigter Vorauszahlungen bei Insolvenz des Bauträgers zusätzlich und besser geschützt wer­den sollen.

Mit dieser neuen Regierungsvorlage werden diese aufgetretenen Gesetzeslücken auf­gegriffen, denn Ziel des Bauträgervertragsgesetzes ist es, einen besseren Schutz für Erwerber von Wohnungen, Reihenhäusern oder Geschäftslokalen und mehr Rechte für die KonsumentInnen zu gewährleisten.

Die Praxis – das haben wir jetzt schon öfters gehört – hat uns viele, viele Fälle gelie­fert. Kollege Klement hat auch gesagt, dass ein Hausbau oder ein Wohnungskauf für junge Familien die größte finanzielle Investition ist, die eine Familie tätigt. Wenn der Bauträger in Insolvenz geht, bleiben die Menschen mit ihrer wichtigsten Investition auf der Strecke.

Wirtschaftliche Nachteile oder große Verluste im Konkursfall des Bauträgers oder des Baustopps sowie unüberlegte Vertragsabschlüsse sollen deshalb minimiert werden. KonsumentInnen, die ihre gewährleisteten Vorauszahlungen berechtigterweise zurück­verlangen, sollen sich nicht auf einen Spießrutenlauf einlassen oder sogar einen Pro­zess gegen den Bauträger führen müssen, sondern gleich zu ihrem Geld kommen.

Bereits erwähnt wurde natürlich der Haftrücklass, der eine zusätzliche Maßnahme ist, um im Baugeschehen alltägliche Gewährleistungsrisken abzudecken. Die Novelle soll weiter zu klareren und transparenteren Verträgen beitragen, indem die Mindestinhalte solcher Verträge neu definiert sind. Rechtsanwälte und Notare, welche an diesen Pro­jekten immer mitwirken, sollen verpflichtet sein, die rechtlichen Auswirkungen ihrer Ver­tragsunterschrift genau und umfassend zu informieren.

Da diese Regierungsvorlage im Bautenausschuss einstimmig beschlossen wurde und diese meiner Meinung nach voll im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten steht, werden wir auch hier unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Bravo, Frau Kollegin!)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


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