Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 182

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18.32.21

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung dieses zehn Jahre alten Geset­zes – das wurde heute schon mehrmals gesagt – verbessert die Rechtsposition der Er­werber von Wohn- und Geschäftsräumen, und das wollen wir natürlich auch zu kosten­günstigen und leistbaren Bedingungen erledigen, was gerade in Zeiten der hohen Infla­tion ein ganz wichtiges Thema ist.

Leben ist Risiko – vom Beginn bis zum Ende, das heißt bis zum Tod. Man sollte eigent­lich immer vorsichtig sein, wenn man Dinge regelt, aber ich gebe zu, dass gerade der Kauf von Wohnungen, wo es darum geht, Wohnraum zu schaffen – das wurde heute schon gesagt –, für Familien eine ganz enorme Leistung ihres Lebens darstellt. Ich glaube, dass es deshalb ganz richtig ist, dass man hier eine Verbesserung herbeiführt und diese Familien vor unseriösen Bauträgern schützt.

Es ist also in diesem Gesetz mit den neuen Mindestanforderungen sichergestellt, dass die Bauträgerverträge verständlicher werden. Es ist der Haftrücklass eingeführt wor­den, der hier eine verbesserte Sicherheit bei Schadenersatzansprüchen bringt. Es wur­den 3 Prozent gefordert, aber das war Gott sei Dank nicht möglich. Es wurde auch ge­fordert, das Treuhandrisiko von Anwälten und das Insolvenzfondsrisiko von Banken zu regeln. Ich glaube, das wäre auch ein Punkt, der Kosten verursachen würde und der doch etwas weiter ginge. Ich glaube, dass auch die Nützer gefordert sind, sich am Markt zu informieren und Eigenverantwortung zu übernehmen.

Die Rücktrittsrechte der Konsumenten werden erweitert, was auch sehr positiv ist, und es gibt verschiedene Ratenpläne; auch da eine Verbesserung. Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, dass Bauträger, involvierte Notare und Rechtsanwälte Informationspflicht haben und sozusagen den User darauf aufmerksam machen, was mit seiner Unter­schrift passiert und was er zu tun hat.

Ziviltechniker und Sachverständige müssen ihre Versicherungen erhöhen. Ich glaube, das ist wichtig, auch im Interesse der Firmen, die Geschäftslokale kaufen. Auch im In­teresse der Bauträger ist das wichtig. Ich glaube, es ist richtig, dass wir das machen. Das Gesetz soll ab 1. Juli in Kraft treten für Verträge, die vorher abgeschlossen sind. Ich danke allen, auch den Sozialpartnern, die hier mitgearbeitet haben.

Ich danke auch dem gebürtigen Tiroler und Sektionschef Dr. Kathrein und seinen Be­amten, die hier mitgearbeitet haben. Was wir brauchen, ist, meine ich, Eigenverantwor­tung auf diesem Sektor, wie auch in vielen anderen. Wir brauchen Vertrauen, Eigen­verantwortung und nochmals Vertrauen. Wir brauchen Vertrauen in die Wirtschaft, die ihrerseits auch auf Vertrauen angewiesen ist, da sie sonst keine Kunden hat.

Schwarze Schafe, unseriöse Firmen müssen auch im Interesse der Wirtschaft ausge­merzt werden. Ich ersuche, diese Novelle zu beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Prinz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.35.20

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzesbeschluss wird den Erwerbern von Wohn- und Geschäftsräumen mehr Schutz geboten; gleichzeitig werden die damit ver­bundenen Kosten in einem vernünftigen Rahmen gehalten. Bauträger sind in der Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen sowie von Geschäftsräumen eine wesentliche Säule. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss werden einige bestehende


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