Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 183

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Regelungen verbessert. Damit soll für beide Seiten mehr Klarheit bestehen und ent­stehen.

Als Vertreter des ländlichen Raumes habe ich an die Bauträger den Wunsch, mehr im ländlichen Bereich zu investieren. Viele Bauträger beziehungsweise Wohnbaugesell­schaften investieren ausschließlich in den Ballungsräumen, während nur wenige bereit sind, in ländlichen Gemeinden zu investieren. Für die Entwicklung der Gemeinden ist jedoch auch ein gewisses Angebot an leistbaren Miet- und Eigentumswohnungen wich­tig. Da geht es um die Renovierung von Objekten in Ortskernen und damit um deren Belebung sowie um Neubauten.

Spricht man mit Wohnbaugesellschaften über diese Problematik, hört man immer wie­der, dass gewisse Anpassungen notwendig wären, um die Bereitschaft zu Investitionen in ländlichen Gemeinden zu erhöhen. Meine Bitte ist, diesem Themenkomplex in Zu­kunft mehr Bedeutung beizumessen und gemeinsam zu versuchen, hier Verbesserun­gen zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reheis.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, ihre Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 432 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

18.37.237. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2007 geändert wird (555/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.37.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vorhin schon einmal erwähnt worden, dass wir uns in einem weite­ren Gedenkjahr befinden, und ich habe es etwas befremdlich gefunden, dass ausge­rechnet zu diesem Gedenkjahr, das ja eines ist mit der Endzahl acht, hier im Haus da­mit argumentiert wurde, dass es noch Gruppen gibt, derer wir noch nicht gedacht ha-


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