Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 17

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Meiner Meinung nach ist das österreichische Mischfinanzierungssystem hervorragend, ist eine Teilung zwischen solidarischem Beitrag und Steuerfinanzierung eine struktu­relle Notwendigkeit und sollte nicht zulasten oder zugunsten des einen oder anderen Finanzierungsmodells verschoben werden. Eine weitere Belastung der Österreicherin­nen und Österreicher erscheint zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise als notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Sanierung der Krankenkassen wird auch einen kurzfristigen Kraftakt erfordern, weil ja nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse pleite ist, sondern zum Beispiel auch die Tiroler Gebietskrankenkasse im Jahr 2007 einen Abgang von immerhin 20 Millionen € hatte, obwohl ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage bitte!

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend):  obwohl sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter maximale Beiträge geleistet haben. Ein Problem besteht darin, dass 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage bitte!

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Meine Frage: Ein Hauptproblem besteht auch darin, dass Krankenkassen Kosten  (Rufe bei der SPÖ: Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage zu stellen! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Die Krankenkassen übernehmen auch Kosten für Leistungen, denen keine Beiträge gegenüberstehen.

Sehr geehrte Frau Minister, wann gedenken Sie zum Beispiel Kosten des Asylwesens den Krankenkassen zu refundieren? Und welche Kosten fallen für die Krankenkassen für Asylanten an?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das sind zwei Fragen. Die Frau Bundesministerin wird sicher auf beide Fragen eingehen, aber Sie wissen, es kann immer nur eine Zusatzfrage gestellt werden.

Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Prin­zipiell möchte ich dazu sagen, dass ich mir natürlich dessen bewusst bin, in welche Richtung diese Frage tendiert. Ich möchte aber sagen, dass hinsichtlich des öster­reichischen Sozialversicherungswesens das Prinzip der an Beschäftigungsverhältnisse oder auch an selbständige Erwerbsverhältnisse geknüpften Pflichtversicherung und des daraus resultierenden Krankenversicherungsschutzes gilt.

Das heißt, die Finanzierung in der Krankenversicherung erfolgt anders als zum Beispiel im englischen Gesundheitssystem, welches primär steuerfinanziert ist, fast aus­schließlich über die Beiträge der Versichertengemeinschaft aus den zusammengefass­ten Versicherten und Dienstgebern. Daher ist aus Gleichheitsgründen all jenen ein Zugang zu medizinischen Leistungen entsprechend ermöglicht. Die Abgeltungen darüber hinaus gehender Leistungen sind durch Verträge auf der einen Seite zwischen dem Bund und den Ländern, aber auch in vielen Zwischenverträgen mit den einzelnen Sozialversicherungsträgern fixiert, und ich denke, dass wir hier einen großen nächsten Schritt in Richtung Leistungsdiskussion haben. Leistung sollten wir auf der einen Seite


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