Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 19

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Medizinproduktegesetz, im Blutsicherheitsgesetz, im Ärztegesetz, aber natürlich auch in den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern.

Es ist aber meines Erachtens ein ganz wesentlicher Schritt, an dem derzeit auch in vielen Arbeitsgruppen gearbeitet wird, dass Qualität auch damit zusammenhängt, dass man in medizinische Abläufe Pfade und Strukturen hineinbringt, dass man Leitlinien schafft. Es arbeiten sehr viele Institutionen daran, um letztendlich dem Rechnung zu tragen, dass jeder Patient, jede Patientin in Österreich die Möglichkeit hat, egal, wo und von wem und in welcher Institution er oder sie behandelt wird, auch eine Behand­lung mit einem entsprechend gleichen Qualitätsansatz zu erhalten.

Denken Sie an den österreichischen Osteoporosebericht, der katastrophal ist, der erschreckende Zahlen enthält! In Wahrheit wird in diesem Osteoporosebericht aber nicht klargelegt, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher Vorerkrankung oder welcher familiären Belastung in eine zusätzliche Untersuchung geschickt werden kann. Und so kann es vorkommen, dass eine junge Frau von einem Gynäkologen zu einer Knochen­dichtemessung geschickt wird, damit hier letztendlich – lassen Sie es mich provokant sagen – auch Geräteauslastungen stattfinden, während auf der anderen Seite eine Frau mit zwei Hüftfrakturen im Sechs-Wochen-Abstand nicht einer entsprechenden Untersuchung zugeführt wird.

Das heißt, diese Leitlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualität. Um aber die Qualität zu institutionalisieren – und das ist eines der zentralen Ziele meines Res­sorts –, haben wir das Bundesinstitut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Mitte des vorigen Jahres eröffnet, und hier sehe ich eine große Chance, neben der Entwicklung von Werkzeugen für Qualitätsmessung auch sogenannte Strukturqualitäts­kriterien vorzugeben, also was die medizinische Leistung, die erbracht wird, angeht, auch zu fragen: Unter welchen Kriterien, mit welchen Fachleuten und auch in welcher Anzahl muss eine medizinische Leistung erbracht werden, um entsprechend auch der Qualität gegenüber den Patientinnen und Patienten Rechnung zu tragen?

Das ist ein wesentlicher Bestandteil auch von Steuerungsmechanismen, um hier Leis­tungen zu verschieben, über die Sektorengrenzen hinaus zu verschieben, und es ist sehr erfreulich, dass durch die Finanzausgleichsverhandlungen, die wir im vorigen Jahr geführt haben, dem Gesundheitsministerium als übergeordneter Bundesorganisation die Qualitätskontrolle nicht nur im intramuralen Bereich, sondern auch im extramuralen Bereich zugestanden wurde, was auch die Zusammenführung der Qualitätskriterien für die Menschen entsprechend garantiert. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Welche Haltung nehmen Sie zu Qua­litätsleitlinien ein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich glaube, dass das ein wesentlicher Bestandteil im Gesundheitssystem ist. Einer der wesentlichen Punkte, auf die ich hier hinweisen möchte, ist, dass sehr oft vor allem vonseiten der Dienstleistungserbringer darauf hingewiesen wird, dass Leitlinien eine Einschränkung der Freiheit ihres Berufes bedeuten. Ich bin Anästhesistin und Inten­sivmedizinerin, also in einem Bereich tätig, in dem sehr klare Leitlinien vorgegeben sind, in dem ohne diese Leitlinien gar nicht gearbeitet werden kann. Ich halte diese Leitlinien – ganz im Gegenteil! – nicht für eine Einschränkung des freien Berufes, son-


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