Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 20

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dern für eine Hilfestellung für die Ausbildung, für die Fort- und Weiterbildung, aber auch für die rechtliche Absicherung.

Eines der größten Probleme, mit denen wir heute zu kämpfen haben – Stichwort Ab­sicherungsmedizin –, ist, dass zum Teil Leistungen erbracht werden, die nicht unab­dingbar notwendig sind, um im Fall der Fälle nicht verurteilt zu werden. Wenn wir hier aber durch die Experten und „evidence based“ entsprechende Leitlinien haben, dann ist das eine Hilfestellung für die betreuenden Ärzte, und letztendlich verhindert es nicht die individuelle Betrachtungsweise des Arztes, der Ärztin gegenüber den Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, wir behandeln als ersten Tagesordnungspunkt im Zuge der heutigen Plenardebatte eine Regierungs­vorlage über Gesundheits- und Pflegeberufe.

Frau Bundesminister, Sie haben im Ausschuss angekündigt, dass es im Herbst eine umfassende Novelle dazu geben wird. Ist dieses Aufschieben der Vorhaben im Bereich der Pflegeberufe, bei der Qualitätssicherung in diesem Bereich, auf den Koalitionsstreit innerhalb der beiden Regierungsfraktionen zurückzuführen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Es handelt sich hier offensichtlich um ein Gerücht. Tatsache ist, dass wir innerhalb der Koalition in den Sachthemen hervorragend zusammenarbeiten (Beifall bei ÖVP und SPÖ – ironische Heiterkeit bei BZÖ, FPÖ und Grünen), und ich bedanke mich hier auch beim Koalitionspartner dafür, dass gerade in der Frage Pflege und Betreuung, bei der Tätigkeitsausweitung in diesem Bereich, eine entsprechende konstruktive Zusam­menarbeit dazu geführt hat, dass wir unter gar keinen Umständen irgendwelche Qualitätsvorgaben verschoben haben. Das steht auch nicht in einem direkten Zusam­menhang mit der von mir immer schon, wie ich vorhin schon bei der Beantwortung der ersten Frage erwähnt habe, vorgenommenen Managementplanung, dass ab dem Herbst 2008 die große Novelle der Ausbildung des diplomierten Gesunden- und Kran­kenpflegepersonals von mir vorgelegt wird.

Diese große Novelle wurde in erster Linie notwendig, um auch eine EU-Kompatibilität zu schaffen, um dem internationalen Trend der Höherwertung – im Fachhoch­schul­bereich – des Pflegepersonals Rechnung zu tragen. Ich hatte hier, das gebe ich auch zu, ursprünglich geplant, diese Tätigkeitsausweitungen gemeinsam zu bringen, wurde aber durch den Souverän und durch die Abgeordneten, durch einen Ent­schließungs­antrag zu einer Beschleunigung in Fragen der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung aufgefordert.

Das ist ein wichtiger Schritt, und wir haben genau durch diese Festsetzung, die wir jetzt hier getroffen haben, die Qualitätssicherung in dieses Thema gebracht. Denn, sehr geehrte Abgeordnete, eines ist völlig klar: Betreuung brauchen die Menschen zu Hause, und Betreuung machen die Menschen zu Hause; das haben sie vor zwei Jahren gemacht, vor drei Jahren gemacht, und das machen sie auch, seit wir diese Diskussion führen. (Abg. Strache: Eine Pflegegeldanpassung wäre halt fällig!)

Wenn wir es legalisieren und jetzt mit klaren Kriterien bestücken, ist schon allein das eine deutliche Qualitätsanhebung, und ich würde auch bitten, dass die Polemik, dass hier medizinische Leistungen durch nicht Ausgebildete erbracht werden, hintangestellt wird. Darum geht es nicht, sondern es geht hier darum, dass man es beinahe als lächerlich empfinden könnte, wenn man die Bedürfnisse der Menschen in Österreich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite