Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 28

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wieder täte –, um dann danach zu entscheiden, wem man welche Qualität von medi­zinischer Versorgung angedeihen lassen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich kann das für meine Berufsgruppe definitiv ausschließen. Wir sind dazu verpflichtet, Menschen in schwierigen Lebenslagen immer und zu jedem Zeitpunkt ohne Rücksicht auf Rasse oder Finanzmöglichkeiten zu helfen. Und ich lege für meine Kolleginnen und Kollegen die Hand ins Feuer. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Mag. Darmann.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Bundesminister, wie wird die Gesundheitsversorgung der in Bundesbetreuung stehenden Personen sicher­ge­stellt; welche Teile des Leistungsspektrums stehen ihnen zur Verfügung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ge­mäß § 9 ASVG können im Verordnungsweg Personengruppen, die keinem Erwerb nachgehen und nicht einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, aber eines Versicherungsschutzes bedürfen, in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Aufgrund dieser Bestimmung wurden unter anderen die in Bundesbetreuung stehenden Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Ent­sprechende Beitragsleistungen erfolgen entweder vom betreuenden Bundesland oder vom Bund. Und gemäß § 138 Abs. 2 lit. d sind gemäß § 9 ASVG in die Kranken­versicherung einbezogene Personen vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Wochengeld. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesminister! Der österreichische Winter­tourismus befindet sich erfreulicherweise auf Wachstums- und Rekordkurs. Leider Gottes ist damit auch eine hohe Anzahl an Wintersportunfällen verbunden. Meine Frage ist: Wie hoch ist die Rückerstattung für die medizinischen Leistungen vonseiten der ausländischen Sozialversicherungsträger?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Das ist derzeit nicht einheitlich geregelt, weil hier Abmachungen zwischen einzelnen Sozial­versicherungsträgern bestehen. Es gibt in der EU derzeit Überlegungen für Bestimmungen, wie die Verrechnung bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen vorgenommen wird.

Österreich gehört hier zu einer Gruppe von EU-Ländern, die sehr verhalten agieren und dem entsprechenden Text noch nicht zustimmen, weil die Gefahr besteht, dass die Verrechnung auf Basis des Heimatlandes erfolgt und wir so unter Umständen zu einem massiven Defizit kommen. Wir haben vor allem in Tirol noch hohe offene Forderungen gegenüber Italien, und ich habe durch meine Kontakte zu der italienischen Gesund­heitsministerin bereits dafür gesorgt, dass über 20 Millionen € nach Tirol rückerstattet worden sind.

Ich glaube, dass hier einheitliche Regelungen notwendig sind – aber nicht im Sinne der ursprünglichen Vorgaben, in denen es darum gegangen ist, die Leistung nach dem


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