Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 52

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Punkt zwei ist ganz klar – und das ist auch von der Frau Bundesministerin und anderen Abgeordneten bereits gesagt worden –, dass es hier die klare Unterweisung und Dele­gation durch die Expertinnen und Experten gibt, die natürlich auch sicherstellen müs­sen, dass die Durchführung dessen, was sie an die Personenbetreuer delegiert haben, ordnungsgemäß und wirklich gut funktioniert, so, wie sie es ihnen gezeigt haben.

Ich denke, dass hier sehr verantwortungsbewusst im Sinne aller Akteure in diesem Bereich vorgegangen worden ist, und bitte Sie, das auch so zur Kenntnis zu nehmen – und nicht eine Verunsicherungstaktik anzuwenden, denn ich glaube nicht, dass das im Sinne der Menschen in diesem Land ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.28.15

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Das primäre Ziel der in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie – die Inhalte dazu sind schon mehrfach erläutert worden, die Neuerungen allesamt unum­stritten. Nicht so die Pflegekompetenzregelung, wo es erst im zweiten Anlauf gelungen ist, eine praxistaugliche Lösung für die Kompetenzerweiterung der 24-Stunden-Betreu­ung zu erreichen. Praxistaugliche Lösung heißt, dass nunmehr auch das Betreuungs­personal Leistungen wie Familienangehörige und eingeschulte Leistungen erbringen darf.

Es ist verständlich, dass diese neue Regelung zu Diskussionen führt, treffen doch berufsständische Interessen und Interessen von Leistungsempfängern, aber auch Leistungszahlern aufeinander. Es hat dazu viele Interventionen gegeben, die natürlich auch gehört und berücksichtigt wurden.

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass nur leistbare Leistungen angefordert werden und dass nur angeforderte Leistungen den Menschen auch entsprechend helfen, Be­troffene unterstützen können – und nur solche dazu beitragen können, dass Betrof­fene nicht irgendwo dahinvegetieren müssen.

Ich glaube auch, dass mit der Kompetenzregelung nicht nur die Qualität zu sichern ist, sondern dass damit auch den Fachkräften entsprechend entgegengekommen wurde.

In Summe ein, wie ich meine, gangbarer Kompromiss auf dem Weg hin zur leistbaren und legalen 24-Stunden-Betreuung.

Wir haben aber in der Diskussion zu diesem heutigen Ergebnis auch gesehen, dass das Thema Pflege, Betreuung zu Hause von vielen Spannungsfeldern umgeben ist. Viele davon wurden auch schon angesprochen. Daher glaube ich, dass wir gemeinsam gefordert sind, dieses heutige Ergebnis für die Zukunft weiterzuentwickeln. Auch dazu hat es einige Vorschläge von VorrednerInnen bereits gegeben.

Wir wissen, dass Österreich ein hervorragendes Gesundheitssystem besitzt, das den Menschen in unserem Land die Sicherheit gibt, jede Leistung im Bedarfsfall auch zu bekommen, unabhängig davon, ob jemand arm oder reich ist. Und genau diese Sicherheit brauchen wir auch für den Bereich Pflege, Betreuung und Unterbringung, ohne dass jemand dafür sein Haus verkaufen oder seine Kinder belasten muss. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen auch gerne ihren Beitrag dazu leisten werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.31

 


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