auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen.“
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Wenn Sie sich diesen Text ansehen, merken Sie, das ist durchaus etwas, was man auch hier mit breiter Mehrheit beschließen kann. Ich denke auch, dass unsere Bundesregierung sehr gerne bereit wäre, diesem Auftrag des Parlaments nachzukommen. Ich bitte Sie daher dazu um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)
12.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Gradauer, Neubauer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Staatsvertrag (416 d.B.): Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, in der 53. Sitzung des Nationalrates am 13. März 2008
Im Jahr 1983 begann die damalige tschechoslowakische Regierung mit dem Bau eines AKW in Mochovce mit vier Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213. Diese Baureihe weist allerdings gravierende Sicherheitsdefizite auf, wie das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle. Dies ist mit dem Risiko einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, dass im Fall eines Störfalls oder dem Absturz eines Flugzeuges größere Mengen radioaktiver Substanzen freigesetzt werden.
Auf Grund fehlender Finanzierung wurden in den 80er Jahren nur zwei der geplanten vier Reaktoren fertig gestellt. Die Realisierung dieser beiden Reaktoren wurde nun, 15 Jahre nach Baustopp und 20 Jahre nach Erteilung der Bauerlaubnis wieder in Angriff genommen. Die Menschen in Mitteleuropa werden dadurch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, obwohl dies durch die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme- Kopplung nicht erforderlich wäre.
In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel, welches Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Kernenergie.
Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei
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