Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 69

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Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneue­rung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-Richtlinie sowie die Espoo-Kon­vention zu umgehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sie möge an die slowakische Regierung offiziell herantreten und

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen

ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen.

an die italienische Regierung offiziell heranzutreten und

in Zusammenhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheits­eigen­tümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. aufmerksam machen

auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinzu­weisen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie hinweisen

über Kontakt auf der Ebene der Umweltminister auffordern, gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden.

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordneten des Europäischen Parla­ments

auf die bereits ausgesprochenen Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce ver­wendeten Reaktoren hinweisen

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.27.34

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dieses Informationsabkommen über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz stellt eine Verbesserung des Status quo dar. Es beinhaltet de facto eine Ausweitung der Informationspflichten, und es ist eine Konkretisierung der


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