Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 130

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weil man diese Volksmeinung hier nicht hören möchte. Das ist der falsche Weg. Er geht genau in die falsche Richtung und ebnet nur den Weg für EU-Gegner, die mit un­haltbaren Argumenten ein wichtiges Projekt zu Fall bringen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben in seinen Kernpunkten er­läuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung. Im Hinblick auf den Um­fang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfälti­gen und verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Neu­verhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchfüh­rung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integra­tion

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regie­rungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 09.04.2008

Mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offen­sichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentra­listisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entschei­dungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsi­diarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unter­scheidenden „EU-Reformvertrag“ zur Ratifizierung vor. Ein Kommentar einer spani­schen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompro­miss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einiger­maßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformver­trag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“,


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