Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 177

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Ein Wort noch am Schluss: Präsidentin Prammer hat mir im Vorfeld bereits mitgeteilt, dass sie zumindest bislang nicht beabsichtigte, diesen Antrag zuzulassen (Abg. Scheibner: Das wollen wir nicht glauben!), weil es keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand gäbe. – Ich kann das nicht glauben. Ich hoffe, Frau Präsidentin Prammer ist in den Beratungen mit der Parlamentsdirektion inzwischen zur Auffassung gelangt, dass ein unübersehbarer inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Beschluss auf Grundwerte im Reformvertrag und deren Umsetzung in baldiger Zukunft gegeben ist. Wenn das kein inhaltlicher Zusammenhang ist, dann weiß ich nicht!

Ich habe auch ein Argument gehört, es könne kein inhaltlicher Zusammenhang herge­stellt werden, weil der Lissabonner Vertrag ja noch gar nicht ratifiziert ist. Dann wäre al­lerdings, Frau Präsidentin, auch die Zulassung des Entschließungsantrages Cap, Schüssel, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen nicht zulässig gewesen. Ich gehe al­so doch davon aus, dass das eine korrekte Entscheidung war betreffend einen Vertrag, der noch nicht ratifiziert ist, über zukünftige Aktionen zu diesem Vertrag, und dasselbe daher für unseren Entschließungsantrag gilt.

Ich glaube, dass es dabei einfach auch um eine wichtige demokratiepolitische Grund­satzfrage geht. (Beifall bei den Grünen.)

Wir können nicht, selbst bei einer restriktiven Auslegung dessen, was Entschließungs­anträge sind, über klar vorhandene, in der Geschäftsordnung geregelte Zulässigkeiten hinweggehen und eine politische Entscheidung treffen, welcher Antrag genehm ist und welcher nicht. Ich glaube, das österreichische Parlament hat sich gerade an dem Tag, an dem der EU-Vertrag mit seiner Demokratisierung ratifiziert werden soll, nicht eine Beschneidung der demokratischen Rechte von Mandatarinnen und Mandataren ver­dient. Das wäre völlig entgegen dem Sinn dessen, was wir hier immer behaupten. Und es kann auch niemand Interesse daran haben, sich dem Vorwurf auszusetzen, der lan­ge Hauch der chinesischen Botschaft hätte eine Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Antrages beeinflusst.

In diesem Sinne hoffe ich, der Antrag wird zugelassen und findet Zustimmung im Haus. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger, Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass es für mich nicht darum geht, eine ernste Situation in Tibet oder anderswo auf der Welt hier an dieser Stelle zu beurteilen. Ich hege inhaltlich viel Sympathie für diesen Antrag, aber ich habe die Faktenlage zu prüfen, wie wir im Rahmen der Geschäftsordnung vorgehen sollen, was die Zulassung oder Nichtzulas­sung von Anträgen betrifft.

Sie alle haben hier im Saal in den letzten Sitzungen heiße Debatten, auch Geschäfts­ordnungsdebatten, über engere oder weitere Auslegungen des inhaltlichen Zusam­menhanges beim Stellen von unselbständigen Entschließungsanträgen mitverfolgt.

Diese Debatte hat auch zu einer ausreichend langen und intensiven Diskussion in der letzten Präsidiale geführt, in der jedoch kein Übereinkommen darüber gefunden und keine gemeinsame Position dazu festgelegt werden konnte, wie die Mitglieder der Prä­sidiale ein engeres oder weiteres Auslegen von derartigen Entschließungsanträgen se­hen, weswegen sich das Präsidium des Nationalrates darauf verständigt hat, den Mit­gliedern der Präsidiale und damit den Abgeordneten des Nationalrates in den nächsten


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