Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 178

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Wochen gemeinsam eine Interpretation bezüglich der Zulassung von derartigen Ent­schließungsanträgen näherzubringen. (Abg. Brosz: Das ist ein Präjudiz, wenn Sie ihn jetzt nicht zulassen!)

Ich selbst habe in meinen Beurteilungen eine sehr enge Interpretation und Auslegung vertreten und habe mich dadurch schon einige Male der Kritik dieses Hauses ausge­setzt. Würde ich diesem Prinzip nicht Folge leisten, würde ich tatsächlich meine eigene Linie verlassen, weswegen ich diesen Antrag auch nicht zulassen kann.

Es ist durchaus auch noch auf die rechtliche Situation hinzuweisen. Ich verweise nicht nur auf § 55 Abs. 1, sondern auch auf den Kommentar zu § 27, zweite Anmerkung, wo ausdrücklich festgehalten ist:

„Durch die Aufnahme der Worte ‚inhaltlichem Zusammenhang‘ anstelle der Worte ‚in Verbindung‘“ – das war bei der Änderung der Geschäftsordnung – „hat der Gesetzge­ber nämlich zum Ausdruck gebracht, dass ein bloß loser Zusammenhang mit dem auf der TO stehenden Verhandlungsgegenstand als Voraussetzung für die Stellung eines Ausschussantrages nicht genügt.“

Dazu kommt, dass auch der zweite Kommentar von Czerny/Fischer darauf verweist, eine enge Auslegung nahezulegen, und zwar, um den Ausschussberatungen sozusa­gen nicht die Möglichkeit zu entziehen. (Abg. Scheibner: Das ist ein 27-er-Antrag! Da geht es um ganz etwas anderes! Abg. Ing. Westenthaler: Das hat mit Entschließun­gen nichts zu tun!)

Ich habe den Antrag sehr ausführlich studiert. Er bezieht sich natürlich auch auf die Europäische Union, so wie all diese Entschließungsanträge – auch jene, die nicht zu­gelassen wurden – immer in einem gewissen Zusammenhang zur Sachmaterie, zur entsprechenden Gesetzesmaterie standen, die in Diskussion war. Der Inhalt dieses Entschließungsantrages betrifft jedoch weitgehend die österreichische Außenpolitik.

Es kommt meiner Meinung nach noch ein Argument dazu: Ich wurde im Vorfeld von den beiden Regierungsfraktionen kontaktiert. Auch die beiden Regierungsfraktionen wollten einen unselbständigen Antrag einbringen. Ich habe beide ersucht, einen selb­ständigen Antrag einzubringen, um nicht eine größere Diskussion über die Interpreta­tion der Geschäftsordnung führen zu müssen.

Ich denke, es stehen uns hier im Hohen Haus viele Instrumente zur Verfügung: Es gibt den EU-Hauptausschuss, den EU-Unterausschuss, den Menschenrechtsausschuss, den Außenpolitischen Ausschuss. Ich lade alle sehr herzlich ein, auch diese Gremien so rasch wie möglich damit zu befassen, um dem Rechnung zu tragen, was Kollegin Weinzinger inhaltlich gesagt hat, dem ich ja voll folgen kann.

Daher lasse ich diesen Entschließungsantrag nicht zu.

Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


16.03.38

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Mit Respekt, aber diese Entscheidung halte ich für falsch und kann sie nicht akzeptieren. Wenn ein Antrag zur europäischen Außenpolitik abgelehnt wird, an der Österreich ja – möchte man meinen – im Rahmen der Europäischen Union mit-


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