wirkt, und wir einen Tagesordnungspunkt behandeln, der ausschließlich die EU-Politik betrifft, dann weiß ich nicht, bei welchem anderen Tagesordnungspunkt man einen Entschließungsantrag zur österreichischen und zur EU-Haltung zur chinesischen Politik in Tibet einbringen kann.
Ich halte diese Entscheidung für absolut willkürlich. Ich weise Sie auch darauf hin, dass im Antrag von Cap, Schüssel und Glawischnig-Piesczek natürlich eine Reihe von Punkten enthalten ist, die sich nicht unmittelbar auf irgendeinen Paragraphen des heute zu beschließenden Staatsvertrags beziehen, sondern auf künftige Politik der EU im Rahmen dieses Vertrags, der zustande kommt oder auch nicht. Mindestens die Hälfte dieser Punkte steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Staatsvertrag, aber es ist auch in Ordnung, diesen Antrag zuzulassen.
Wir reden heute über österreichische Politik im Rahmen der Europäischen Union, und um nichts anderes geht es im Antrag Weinzinger.
Ich beantrage eine Debatte zu meiner Wortmeldung nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung. (Beifall bei den Grünen.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich schließe mich diesen Einwendungen gegen Ihre Entscheidung an und beantrage ebenfalls, diesen Antrag zuzulassen und nach § 59 Abs. 3 darüber eine Debatte zu führen.
Ich hielte es angesichts der katastrophalen Zustände in Tibet, wo Menschen nur deshalb umgebracht werden, weil sie für die Freiheit des eigenen Volkes und für Menschenrechte eintreten, für wirklich blamabel, wenn der österreichische Nationalrat in einer zweitägigen Debatte nicht nur keinen eigenen Tagesordnungspunkt dazu hat, sondern wenn ein Antrag, der eingebracht wird, um zumindest einen symbolischen Akt des Protests zu setzen, nicht einmal zur Debatte und zur Abstimmung zugelassen wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Skandal! Ein Riesenskandal!)
Welches Bild nach außen das für das österreichische Parlament bedeutet, brauche ich nicht zu sagen. Auf den Applaus der chinesischen Botschaft kann ich in diesem Fall aber verzichten.
Frau Präsidentin, so sicher dürften Sie sich ja nicht sein, denn wenn Sie jetzt als Argument für Ihre Entscheidung den § 27 heranziehen, dann muss ich entgegenhalten, dass es da um etwas ganz anderes geht. Beim § 27 geht es um selbständige Anträge im Ausschuss. Dass da ein strengerer Maßstab angelegt werden sollte, ist klar. Da geht es um Gesetzesbeschlüsse und nicht um einen Entschließungsantrag, wie es heute der Fall ist.
Ich darf schon daran erinnern, dass es einen inhaltlichen Zusammenhang gegeben hat, und zwar bei einer Initiative gegen das Komatrinken. Da hat man dann im Rahmen einer Diskussion des Marktordnungsgesetzes, in der unter anderem das Weingesetz behandelt worden ist, einen inhaltlichen Zusammenhang in einer Gesetzesmaterie für richtig erachtet.
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