Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 183

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Religionsfreiheit, menschenrechtswidrige Restriktionen der Meinungs- und Pressefrei­heit sowie der Demonstrationsfreiheit und soziale Benachteiligung der tibetischen Volksgruppe. Der Dalai Lama spricht in diesem Zusammenhang von einem „kulturellen Genozid“ an den TibeterInnen.

Eine den Menschenrechten verpflichtete Außenpolitik der österreichischen Bundesre­gierung wie eine gemeinsame Außenpolitik der EU müssen auf die Ereignisse in Tibet eine klare Antwort finden. Österreich und die EU sind gefordert, den EU-Menschen­rechts-Dialog sowie sämtliche anderen zu Gebote stehenden Mittel zu nutzen, um für ein sofortiges Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Tibet und den angrenzenden Regionen sowie eine dauerhafte Lösung des Tibet-Konflikts einzutreten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, innerhalb der ge­meinsamen Menschenrechts- und Außenpolitik der Europäischen Union für folgende Positionen einzutreten sowie diese im Rahmen der österreichischen Außenpolitik eigenständig zu vertreten:

1. Das brutale Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte gegen großteils friedliche tibetische DemonstrantInnen und jede Form der Gewalt in den Konflikten in Tibet und den angrenzenden Regionen wird klar verurteilt.

2. Die im Zuge der Unruhen festgenommenen friedlichen DemonstrantInnen sind um­gehend freizulassen und jene Personen, denen gegenüber ein konkreter Verdacht der Verwicklung in Straftaten besteht, einem raschen und fairen Verfahren zu unterziehen.

3. Ursachen und Verlauf der Ausschreitungen sowie Art und Ausmaß der damit einher­gehenden Menschenrechtsverletzungen in Tibet sollen im Rahmen der UNO einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden.

4. Die Einschränkung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist als men­schenrechtswidrig scharf zu kritisieren, friedliche Demonstrationen sind von den chine­sischen Behörden sofort wieder zuzulassen. Gleichermaßen ist umgehend für freie Berichterstattung und den ungehinderten Zugang von MedienvertreterInnen und NGO-MitarbeiterInnen zu Tibet Sorge zu tragen.

5. In der Tibet-Frage muss eine nachhaltige Klärung erfolgen, welche die Menschen­rechte der TibeterInnen sowie die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenstän­digkeit garantiert und eine echte, den Regelungen der chinesischen Verfassung ent­sprechende Autonomie bringt. Zu diesem Zweck ist umgehend ein Dialog zwischen der chinesischen Regierung und dem Dalai Lama sowie VertreterInnen der tibetischen Exilregierung aufzunehmen.

6. Österreich und die EU beharren auf konkreten und messbaren Fortschritten in Sa­chen Menschenrechte und Lösung der Tibet-Frage, die bereits beim kommenden EU-Menschenrechtsdialog mit China im Mai 2008 vorgelegt werden und von unabhängigen


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