Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 186

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

gemeint sind und in einigen Anmerkungen und Zusatzprotokollen auch erwähnt wer­den.

Dabei geht es zum Beispiel um den Vorrang des EU-Rechtes: Der Vorrang des EU-Rechtes, der – da haben Sie schon recht! – bereits bei unserem Beitritt 1995 ein Ele­ment war, wird in diesem Reformvertrag noch einmal auf den Punkt gebracht, aber nicht im Text des Vertrages, sondern versteckt und verschleiert in einer Anmerkung. Und was dieser Vorrang des EU-Rechtes wirklich bedeutet, das mussten wir in den letzten Monaten erleben in Bezug auf Entscheidungen auf europäischer Ebene betref­fend den Universitätszugang von europäischen Bürgern, in Bezug auf die verpflichten­de Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, in Bezug auf die Atomkraft in unserer Nachbarschaft, aber auch in Bezug auf die allfällige Abschaffung der Beneš- und AVNOJ-Dekrete, gemäß welchen nach wie vor in Mitgliedsländern der Europäi­schen Union die Menschenrechte nicht beachtet werden. Darum geht es!

Es geht auch um die praktische Politik der Europäischen Union, und es geht darum, festzustellen und zu beurteilen, wie diese Verfassungselemente mit Leben erfüllt wer­den. Und das Leben, das in den letzten Monaten in diese Punkte vonseiten der euro­päischen Ebene hineingehaucht wurde, war nicht annehmbar für die Republik Öster­reich!

Deshalb haben wir als Volksvertreter und Nationalräte die Verpflichtung, hier dafür ein­zutreten, dass es über diesen Verfassungs- beziehungsweise Reformvertrag eine Volksabstimmung geben soll. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.26.35

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Kollege Dr. Graf hat heute in einem Zwischenruf gemeint: Wofür brauchen wir diesen Vertrag? – Österreich ist 1995 der Europäischen Union bei­getreten, wobei zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung den Beitritt in der Volks­abstimmung befürwortet haben. Seit 1995 bis 2008 ist die Union von 15 auf 27 Mit­gliedstaaten angewachsen. Das heißt, es ist heute eine andere Handlungsgrundlage für 27 Mitgliedstaaten erforderlich als damals für 15.

Es war schon mit 15 nicht einfach. Auch der Vertrag mit den 15 war aus Österreichs Sicht nicht hundertprozentig korrekt im Sinne dessen, was sich die Menschen wün­schen. Daher liegt jetzt dieser Reformvertrag vor.

Dieser Reformvertrag sollte – davon gehen wir alle aus – die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union in die Lage versetzen, dass sie der Globalisierung der Wirtschaft gemeinsam entgegentreten und diese Herausforderung gemeinsam meistern können. Zu glauben, dass ein Land allein diese Globalisierung bewältigen kann, ist eine Illusion! In der Zeit von 1995 bis 2008 ist es sehr rapide zu Veränderungen gekommen. Sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat sich al­les ganz rasant verändert. Die Arbeitsgrundlagen haben sich einschneidend geändert. Österreich ist zu einem Exportland geworden: Sechs von zehn Euro gehen in den EU-Export. Daher wird es wesentlich sein, wie dieser Reformvertrag mit Leben erfüllt wer­den wird und was man daraus machen kann. Das heißt, wir haben alle Anstrengungen


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite