Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 227

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setz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden, in der 55. Sitzung des Nationalrates am 09. April 2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (513 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (479 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichs­gesetz 2008 geändert werden, wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Ziffer 2 lautet:

„In § 3 Z 4 wird folgende lit. k angefügt:

„k) für Zuschüsse zu Investitionen von physischen oder juristischen Personen mit Aus­nahme der Gebietskörperschaften in Höhe von maximal 3 Millionen Euro für die Lage­rung von inländischem, im Jahr 2008 angefallenen Holz auf Holzlagern mittels Folien­konservierung und mit künstlicher Beregnung (Nasslager). Nasslager und Folienkon­servierungslager sind nur anzuerkennen, soweit sie auf Flächen außerhalb des Waldes angelegt werden. Die Investitionen umfassen die Kosten für die Errichtung der Anlage und der vorgesehenen Infrastruktur. Anträge auf Gewährung der Fondsmittel sind beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzubrin­gen. In den Anträgen ist Art und Höhe der Anlage und die vorgesehene Infrastruktur der Nasslager darzustellen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Abwicklung festzulegen. Der Zuschuss kann im Einzelfall bis zu 40 % der Investitionen, maximal jedoch 100 000 Euro betragen, wobei ein 50%iger Anteil der Länder vorzu­sehen ist.““

Begründung

Es sollten auch andere Lagermöglichkeiten als Nasslager anerkannt werden. Denn Nasslager können wirtschaftlich nur von forstlichen Großbetrieben oder von Großbe­trieben der Holzindustrie betrieben werden. Als gute Alternative zum Nasslager wurde die Lagerung mittels Folienkonservierung entwickelt. Diese Methode kann auch bereits bei geringen Holzmengen (200 bis 350 Festmeter Holz) wirtschaftlich sinnvoll von klei­neren Waldbesitzern oder Sägewerken angewendet werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.44.10

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag ausdrücklich zustimmen, weil er den betroffenen Waldbauern, die von den Stürmen „Emma“ und „Paula“ stark betrof­fen sind, eine sehr gute Hilfestellung bietet. Es gibt auch in meinem Heimatbezirk eine ganze Reihe von Waldbauern, die existenzbedrohend betroffen sind. Wir haben leider Gottes auch einen Todesfall zu beklagen. Wir können stolz sein auf die Solidarität nicht nur der Feuerwehren und der Bevölkerung, sondern auch der Behörden, die sofort ein­springen, um zu helfen und das Leid zu lindern.

 


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