Artikel 1 Ziffer 2 lautet:
‚In § 3 Z 4 wird folgende lit. k angefügt:
‚k) für Zuschüsse zu Investitionen von physischen oder juristischen Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften in Höhe von maximal 3 Millionen Euro für die Lagerung von inländischem, im Jahr 2008 angefallenen Holz auf Holzlagern mittels Folienkonservierung und mit künstlicher Beregnung (Nasslager). Nasslager und Folienkonservierungslager sind nur anzuerkennen, soweit sie auf Flächen außerhalb des Waldes angelegt werden. Die Investitionen umfassen die Kosten für die Errichtung der Anlage und der vorgesehenen Infrastruktur. Anträge auf Gewährung der Fondsmittel sind beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzubringen. In den Anträgen ist Art und Höhe der Anlage und die vorgesehene Infrastruktur der Nasslager darzustellen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Abwicklung festzulegen. Der Zuschuss kann im Einzelfall bis zu 40 % der Investitionen, maximal jedoch 100 000 Euro betragen, wobei ein 50%iger Anteil der Länder vorzusehen ist.‘“
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So weit zu unserem Antrag. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.
Weitere Zahlen, und zwar in Anlehnung an die vom Kollegen Auer angesprochenen Feuerwehrleute: In der Steiermark haben 5 000 Mann in 2 000 Einsätzen wirklich unter Einsatz ihres Lebens Hilfe geleistet. Das Österreichische Rote Kreuz war mit 376 Mann und zwei Feldküchen, für die Ausspeisung zuständig, im Einsatz und das österreichische Bundesheer mit 400 Mann. 550 Forstarbeiter werden dieses Jahr noch benötigen, um die Schadholzaufarbeitung zu gewährleisten – zum Teil unter lebensgefährlichen Bedingungen. Auch diesen möchten wir an dieser Stelle unseren Dank und vor allem die Hoffnung ausdrücken, dass ihnen auch bei den weiteren Aufarbeitungen, die in den nächsten Monaten notwendig sein werden, nichts passiert. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.44
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses (513 d.B.) über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsge-
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