19.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 479 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Die Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Z 2 eingebracht, und ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 Z 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Abfederung der für Waldbauern durch Stürme entstandenen langfristigen Schäden und anderer Katastrophenschäden.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (514 d.B.)
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