Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 242

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Jetzt ist natürlich immer die Frage: Soll es da diese Entwicklung nach unten geben, wie stehen wir dazu? Auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch dieses Förderungs­instrument für diese Unternehmen in einer sehr effizienten Form anwenden.

Ich glaube, dass wir hier eine sehr interessante Diskussion vor uns haben. Dass wir für natürliche Personen hier den Markt öffnen, halte ich für unproblematisch, die 250 000 € Mindestinvestmentsumme zeigen ja, glaube ich, dass es sich hierbei nicht um jene handelt, die man besonders schützen muss, sondern dass das Personen sind, die mit entsprechender Information in den Markt gehen, wobei auch der Informationsstandard mit diesem Gesetz erhöht wird.

Transparenz, Informationen, ein entsprechendes Controlling, Kontrollmaßnahmen sind, glaube ich, das Um und Auf, das für den Kapitalmarkt wesentlich ist. Daher unterschei­det sich ja auch vieles, was wir jetzt beschließen, von den nicht so guten Vorgängen in der Vergangenheit. Wenn ich etwa daran denke, dass ein Herr Traumüller als Staats­kommissär in der Meinl Bank tätig war und gleichzeitig in der FMA gesessen ist (Abg. Öllinger: Sehr sympathisch!) – wenn es auch nur ein halbes Jahr lang war –, so ist das eine für den Kapitalmarkt unerträgliche Situation. (Abg. Öllinger: Das hat doch Vorteile! Synergieeffekte!)

Es gibt auch einen Kapitalmarktbeauftragten Schenz, der eigentlich zu der ganzen skandalösen Meinl-Entwicklung nichts gesagt hat. Es gibt ja jetzt auch von der MIP, habe ich gerade gehört – dankenswerterweise auch aus dem Computer des Kollegen Krainer herausgelesen –, eine Meldung, dass dort auch rückgekauft worden ist. Ich möchte wissen: Zu welchem Kurs? (Abg. Krainer: 8,84! Deutlich über dem Marktwert!) Wer zahlt hier die Werte? – Wir wissen ja auch aus den anderen Bereichen, dass die Kleinaktionäre hier ganz massiv zum Handkuss gekommen sind. Das muss man sich anschauen.

Dass der Kapitalmarktbeauftragte Schenz, von dem ich meine, dass es ein guter Akt wäre, wenn er nicht mehr Kapitalmarktbeauftragter wäre, sich in der gesamten skanda­lösen Meinl-Causa bis jetzt nicht gerührt hat, ist bezeichnend.

Bezeichnend ist auch, dass in der Zwischenzeit das Handelsgericht Wien mit einer einstweiligen Verfügung ... – Kollege Öllinger hat ja vorhin im kleinen Kreis darüber in­formiert, dass eine Verurteilung stattgefunden hat und dass dort eindeutig all jene Vor­würfe, die in einer einigermaßen informierten Öffentlichkeit erhoben worden sind, als richtig erkannt worden sind. Also wenn Herr Schenz hier in der Vergangenheit die Na­se gerümpft hat darüber, dass man ihn aufgefordert hat, das zu tun, was eigentlich das Mindestmaß von dem wäre, was er tun sollte, nämlich zu schauen, dass der Kapital­markt unbeschädigt bleibt, so hat er in der Causa Meinl standhaft gezeigt, dass er das nicht macht. Das sollte auch Konsequenzen haben.

Ja zu einem funktionellen Kapitalmarkt, aber es darf natürlich nicht nur bei Bekenntnis­sen bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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