Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 243

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19.29.33

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Ich glaube, ich kann meine Ausführungen kurz fassen. Wir werden zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 unsere Zustimmung geben, beim Punkt 8 handelt es sich ja um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Durch den heutigen Beschluss der EU-Reformvertrag-Ratifizierung wird das ja in absehbarer Zeit nicht mehr nötig sein, denn dann werden wir aus Brüssel ein Schreiben zur Kenntnisnahme bekommen, in dem steht: Bitte zur Kenntnisnahme und zur Durchführung.

Beim Versicherungsaufsichtsgesetz handelt es sich um die Beseitigung eines Wettbe­werbsnachteils für die österreichischen Versicherungsgesellschaften. Wir finden es richtig, dass das beseitigt wurde.

Wir werden, wie schon gesagt, den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 unsere Zustim­mung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Bucher mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.30.00

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden diesem Investmentfondsgesetz auch unsere Zustimmung geben, obwohl die Frist auch für den 27a-Antrag nicht ge­wahrt wurde, was die Informationen anlangt. Aber es ist durchaus schlüssig, dass die Schwankungsrückstellung als Eigenkapitalzurechnung erfolgt und somit der Wettbe­werbsnachteil beseitigt wird.

Zum Investmentfondsgesetz vielleicht noch die Anmerkung, dass alles, was dazu dient, um den Anlegern mehr Transparenz zu vermitteln, den Anleger zu schützen, eine zu­stimmungspflichtige Maßnahme ist. Andererseits muss aber auch immer wieder er­wähnt werden, dass es ein Risiko gibt, so wie bei allen Anlageformen, und vor allem die englische Sprache ein Risiko in sich birgt, weil es in der englischen Sprache Inter­pretationen gibt, die in der deutschen Sprache nicht in dieser Ausprägung vorhanden sind.

Ich darf aber zu diesen Tagesordnungspunkten auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen einbringen, und zwar betreffend eine steuerliche Begünstigung für Spenden.

Es ist ja grundsätzlich so, dass freiwillige Zuwendungen in Österreich nicht steuerlich absetzbar sind, ausgenommen Forschungsaufgaben für betriebliche Zwecke. Es wird in Österreich bereits seit vielen Jahren darüber gesprochen, ob man soziale Zuwen­dungen beziehungsweise andere Zuwendungen für Spenden steuerlich absetzbar macht. Es gibt zu diesem Zweck eine sehr gute Studie vom ehemaligen Bundesminis­ter Haupt, die zu dem Ergebnis gelangt, dass der maximale Steuerausfall in der Grö­ßenordnung von 48 Millionen zu liegen käme, wobei aber ein zusätzlicher Wohlfahrts­gewinn in Österreich sich in der Größenordnung von 2,5 Prozent bei den Privaten und 8,5 Prozent bei den Unternehmen durchschlägt, das heißt, dass das Spendenaufkom­men sich enorm erhöht und sich dieser Steuerausfall binnen fünf Jahren kompensiert.

Der Antrag lautet:

 


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